Muster 11. — 1287 —
Muster 11 zu §. 67.
Loosfungsschein.
Der Militärpflichtige *mpl[ oder Gewerbe) Wor- und Familiennamen;
geboren am ien . zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), hat bei der Loosung
im Aushebungobezirk die Nummer (geschrieben) erhalten.
Derselbe erschien zur Musterung 6 Käörperliche Fehler
Im Aushebungsbezirk. Hrigade- hat Vorläusige Entscheidung Bemerkungen
Jahre Nr. der hhabetischen bezirk rsr der Ersatzkommission
a · l
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter
Vorzeigung dieses Scheines bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungestammrolle anzumelden.
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgüllige Entscheidung
über seine Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen-
oder Marinetheile zur Einstellung überwiesen oder durch Empfang eines besonderen Militärpapiers oder
Scheines von der Wiederholung der Anmeldung entbunden ist.
Wechselt Inhaber im Laufe eines der Jahre, in welchem er sich zur Aufnahme in die Rekrutirungs-
stammrolle angemeldet bezw. anzumelden hat, den dauernden Aufenthaltsort oder Wohnsitz, so hat er
dieses behufs Berichtigung der Rekrutirungsstammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person,
welche ihn in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen,
welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Außerdem sind bei jeder Meldung etwa eingetretene Veränderungen des Gewerbes, Standes u. s. w.
anzuzeigen.
8 Versäumniß der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt,
wird mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.
Jede geschehene Ab= und Anmeldung wird auf der Rückseite dieses Scheines vermerkt; beim
Verziehen“ wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin“ versehen.
Aumerkung.
Die körperlichen Fehler werden wie für die alphabetische Liste vorgeschrieben, bezeichnet (siehe Muster 6
Annnerlun 3 Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt.
2. Im Loosungsscheine der Militärpflichtigen der seemännischen und halbseemränmischen Bevölkerung ist der im
Muster für die Loosnummer vorgesehene Raum zu durchstreichen und die Zugehörigkeit zur seemänmischen oder halbsee-
männischen Bevölkerung in Spalte „Bemerkungen“ ersichtlich zu machen.