Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

— 133* — Musster 16. 
Muster 16 zu §. 85. 
Annahmeschein. 
Der Freiwillige (Stand oder Gewerbe) (Vor= und Familiennamen), geboren am 
ten 18 zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen- 
(Marine-theile zu (zwei-, drei-, vier-, bei der Marine auch fünf= oder sechs-,jährigem Dienste angenommen 
und bis zu seinem Diensteintritte nach beurlaubt worden. 
Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheines zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs 
Aufnahme in die Kontrole bei der Kontrolstelle seines Aufenthaltsorts (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder 
Bezirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen anzumelden. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim 
Verzug in einen anderen Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser 
innerhalb 3 Tagen zu bewirkenden Meldungen wird bestrast. 
Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirks- 
kommandos zugehen. Demselben ist unweigerlich Folge zu leisten. 
„den ten 19 
Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-stheils. 
(L S.) (Unterschrift.) 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. Der Aunahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.
	        
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