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8. Versicherungs Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die berufsgenossenschaftliche Organisation der durch §. 1 des Gewerbe-Unfall-
versicherungsgesetzes der Unfallversicherung neu unterstellten Gewerbezweige.
Vom 5. Oktober 1901.
Auf Grund des §. 2 Abs. 1, 2 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungs-
Lesetze, vom 30. Juni 1900 hat der Bundesrath beschlossen:
1. Für die durch §. 1 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes der Unfallversicherung neu unter-
stellten Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schmiedearbeiten erstrecken, wird
eine das Gebiet des Reichs umfassende Berufsgenossenschaft errichtet. Die Schmiedebetriebe,
welche bereits bestehenden Berufsgenossenschaften angehören, werden aus diesen ausgeschieden
und der neuen Berufsgenossenschaft zugetheilt.
Die sonstigen der Unfallversicherung neu unterstellten Gewerbezweige werden bestehenden
Berufsgenossenschaften zugetheilt, und zwar:
die gewerblichen Brauereien der Brauerei= und Mälzerei-Berufsgenossenschaft,
die Gewerbebetriebe, auf die von Schlosserarbeiten erstrecken,
den Eisen= und der Rheinisch-West-
fälischen Maschinenbau= und
das Fensterputzergewerbe den.
das Fleischergewerbe der
die gewerbsmäßigen
genossenschaft,
endlich von den mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen
steht, verbundenen Betrieben? ·
die Lagerungs- und die der Beförderung von Personen oder Gütern zu Lande dienenden
Betriebe der Speditions-, Speicherei= und Kellerei-Berufsgenossenschaft,
die der Beförderung zu Wasser dienenden Betriebe den Binnenschiffahrts-Berufs-
genossenschaften, -
die Holzfällungsbetriebe den Holz-Berufsgenossenschaften.
Berlin, den 5. Oklober 1901.
w
der Speicherei- und Kellerei-Berufs-
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
4. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum
— run . des
S der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
— .
1. 2. l a. l 4. b. 6.
a) Auf Grund des 8. 89 des Strafgesetzbuchs.
1. Johann Sowa, geboren am 11. Dezember 1870 zu Diebslahl (1 JahrsKöniglich rreuhischer Re26. September
Ziegeleiarbeiter, Dolega, Bezirk Brzesko, Galizien, Zuchthaus, laut Er= gierungs.-Präsident d. J.
l orisangehõrig ebendaselbst, kenniniß vom 24) zu Breslau,
· "„ August 1900),