Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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3. Maß= und Gewichts-Wesen. 
  
Auf Grund des §. 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 905) ist dem in Verbindung mit dem Laboratorium des städtischen Elektrizitätswerkes in 
München errichteten elektrischen Prüfamt die Befugniß zur amtlichen Prüfung und Beglaubigung 
elektrischer Meßgeräthe übertragen worden. 
Das Prüfamt führt die Nummer 3. 
Berlin, den 16. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Bekunntmachung. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 17. April d. J. beschlossen, daß der Freibezirk in 
der Stadt Bremen — vergleiche die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1888, Central-Blatt S. 913 ff., 
im Besonderen Seite 915 — die Eigenschaft eines Zollausschlußgebiets im Sinne des §F. 16 Abs. 1 des 
Vereinszollgesetzes mit der Maßgabe erhält, daß 
a) Detailgeschäfte im Ausschlußgebiete grundsätzlich ausgeschlossen bleiben; 
b) Wohnungen daselbst nur insoweit vorhanden sein dürfen, als es sich um Beamte oder um 
solche Personen handelt, deren ständige Anwesenheit im Ausschlußgebiete durch die Art 
ihrer Beschäftigung erfordert wird; 
W) private industrielle Betriebe in diesem Gebiet, außer für die Ausrüstung und die Reparatur 
von Schiffen, nicht zugelassen werden. 
Berlin, den 15. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
5. Militär-Wesen. 
Bekanutmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 11. Juni und 26. September 1901 (Central-Blatt 
S. 190 und 343) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königlich preußische)] Prüfungs- 
Kommission für Einjährig-Freiwillige in Magdeburg nicht mehr zu denjenigen Prüfungs-Kommissionen 
gehört, bei welchen die russische Sprache als Prüfungs-Gegenstand an die Stelle der englischen Sprache 
treten darf. 
Berlin, den 18. Mai 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hauß. 
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