23*
Untersuchung vor
der Schlachtung
ist unterblieben
wegen
Gn abe 2#5
es: Roth-
c/ , Tod in
S
Vlisschl
-Ekschi·ßttl
in *
ällen rc.).
Ergebniß der Unter-
berahgesegtmiwermorthig)
e) ganz oder theilwelse bean-
bander luntauglich oder be-
dingt tauglich?].
erklärung (Spalte 12
unter d).
Weitere Behandlung
suchung nach dem Grund des beanstandeten
0% Schlachten der Fleisches
3 thierö nui Bescha 1 ichtet;
r hen guntrrrnn Ppelichen Beschauer Beanstandung " 3 % Abf. 1 oder 3 der
34 von75) oder Auesildungsbftimmungen.
c) tauglich ohne e · ..
q) taugt-ch, qvekimgiqokaa Minderwerthigkeits ) t# oder (Fett)
Genuhwerth erhebllch XI
5
11.
12
14.
Bemerkungen
(3. B.
zurückgezogen,
Beschwerde erhoben,
Entscheidung auf die
Beschwerde
und dergleichen).
15.
Tauglich olne Ein-
schriankung
Dem rrorte Lehnann
in Frents uberwieten.
Tauglich — EFin
—
— Therurste Lehmann
n Frents en.
gSchase tauglich ohne Ei-
Kop ) Alliweul.
——
L Teber. Trnln
theiliveise als untauglich
beamskancet.
Dem Terurze Lehmann
in Frenis uberuiesen.
Tuuglich ohne Ein-
tehrankung.
Cans beanstandet.
u 4.2 mit orung
bestadons.
Rauichbrandverdacht.
de-
Leberegel.
suberkulore.
Milobrand.
Tuberkulose und Oelb-
auche.
F#ber#ulose s Acct
Orodvr 4magertno.
Leber (etwa 6009) vernichtet.
Lunge, Leber. Bruusen
(etion 8 109) —
—— rue ersod.
### s brrvr.
-Assesge bei d.r Fofzer.
nmeldsg zoreck)e.
rogen.
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mmeen durch 5
Kterar#en Mann in
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Schlaitviehbe chau vor-
genommen dem
o KAunse is
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Beschauers einzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierar#tlichen Be-
schauer abgegeben hat
4) Unter den nssnbungegrünben sind auch diejenigen aufzuführen, welche Anlaß zur Ueberwerjung
der Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen sin
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm ielbst vorgenommenen
untersuchungen zu beschränken.
Findet die Ueberweisung der Beschau seilens eines nicht als
Thterarzt
approbirten Beschauers an einen thicrärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalie 10 oder 12
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hierfür ein zutragen.