Preußisches Memorandum 1848 Dezember 19. 305
Das Gefühl der Gemeinsamkeit hat sich unter den Deutschen so stark und in solcher
Allgemeinheit ausgesprochen, und dringt mit solchem Ernst, namentlich auf die Verschmelzung
der materiellen Interessen, daß es zum Teil für die Staaten Deutschlands
eine Lebensfrage geworden ist, demselben die Befriedigung nicht zu versagen.
Die Gemeinschaftlichkeit des Jollwesens, des Handels= und Wechselrechts, die Einheit
in Münze, Maß und Gewicht, in den Mitteln für den allgemeinen Verkehr,
und in möglichster Ubereinstimmung in der allgemeinen Gesetzgebung sind, neben
manchem anderen für einen großen Teil Deutschlands dringendes Bedürfnis geworden,
und werden so unabweislich gefordert, daß dies einer der wesenklichsten
Punkte sein muß, auf welche der Bund forkan sein Augenmerk zu richten haben wird.
Ebenso haben gerade die letzten Zeiten herausgestellt, wie nokwendig eine größere
Konzentrierung und dadurch zu erreichende Kräftigung der deutschen Wehrverfassung
ist; und wenngleich auch hierin gewisse Grenzen nicht überschritten werden
dürfen, um die Selbständigkeit derjenigen Regierungen zu wahren, welche der Größe
ihrer Länder nach überhaupt einen Anspruch darauf haben können, als selbständige
Körper in der Heeresverfassung dazustehen, so dürfte doch eine eingreifende Organisierung
des gesamten deutschen Heerwesens unabweislich erscheinen. Dabei ist wohl
kaum in Abrede zu stellen, daß einzelne deutsche Staaten sich in einem Zustande
befinden, der die Gefahren der Anarchie in nahe drohende Aussicht stellt, sofern
nicht gerade durch ein engeres Jusammenziehen des Bundesverhältnisses diese
Gefahr abgewehrt wird. Das Streben nach einer stärkeren deutschen Einheit ist
in einem großen Teile Deutschlands gerade durch die Befürchtungen vor dem drohenden
Ausbruch der Republik begründet.
Auf der anderen Seite läßt sich nicht verkennen, wie wohlbegründet die Schwierigkeiten
sind, welche das Memorandum bei einer Beteiligung Österreichs an diesen
Bestrebungen zu einer größeren und einigeren Verbindung und Durchdringung
der deutschen Interessen hervorhebt. Das Streben der größten Mehrzahl der Bewohner
der österreichischen Monarchie nach Konstikuierung eines einheitlichen und
durch seine Einheit gekräftigten Staates muß als ein ebenso berechtigkes anerkannt
werden, als das Streben nach einer deutschen Einigung, und es wird gern zugegeben,
daß die öfterreichische Regierung dieser öffentlichen Meinung Rechnung zu
kragen nicht umhin kann. Es liegt daher in der Natur der Sache, daß Österreich
nur bis zu einer gewissen Grenze auf die eben bezeichnete Gemeinsamkeit der materiellen
Beziehungen und Interessen eingehen kann, und schwerlich in dem vollen
Maße, wie es für das übrige Deutschland unabweisliches Bedürfnis ist; und
Deutschland kann von Österreich nicht fordern, daß es seine deutschen Provinzen
virtuell in ihrer Gesetzgebung und Verwaltung von der hierfüro unzertrennlichen
Gemeinschaft mit ihren außerdeutschen Staaksgenossen loslöse.
Wenn daher für die allgemeinen Verhältnisse Deutschlands und die Stellung
HOsterreichs innerhalb des letzteren nur ein dem bisherigen Staatenbunde analoges
Verhältnis maßgebend bleiben kann, so scheint doch nichts im Wege zu stehen, daß
das übrige Deutschland in dem Gefühle jener Bedürfnisse sich zu einem engeren
Verbande konsolidiere, und seine Angelegenheiten in einer Weise ordne, welche
diesen Bedürfnissen und den Forderungen der öffentlichen Stimme entspricht. Zu
einem solchen engeren Verbande die Hand zu bieten, würde Preußen in Rücksicht
auf die wichtigen dabei in Betracht kommenden Interessen Deutschlands nicht allein
sich nicht entziehen können, sondern es würde für Pflicht halten müssen, der gedeihlichen
Entwickelung desselben, selbst mit Opfern von seiner Seite, seine Kräfte zu
widmen. Die kgl. Regierung zweifelt auch nicht daran, daß sich bei weiterer Verständigung,
sobald dieselbe ein mal in der früher bezeichneten Weise in den rechten
Weg geleitet sein wird, die Formel finden lassen werde, unter welcher das Verhältnis
dieses engeren zu dem weiteren Bundesverbande auf eine beiden Teilen gleich
förderliche Weise geordnet werden könne.
Brandenburg, Antersuchungen. 20