Theile vermieden wird, wenn solche ohne Anschneiden erkennbar sind (6. 21 Abs. 1) und das verunreinigle
Messer, gegebenen Falies auch deren Scheiden, alsbald gründlich gereinigt und desinfizirt werden. Die
Desinfektion erfolgt in der Weise, daß die gesäuberten Messer und deren Scheiden in zweiprozentiger
Sodalösung gekocht werden (5. 21 Ab s. 2
Eine solche Reinigung und Nerlifeton läßt sich nur durchführen, wenn die Messer frei von
Ritzen und Spalten sind. Zum Gebrauche für Fleischbeschauer eignen sich daher nur glatte Messer.
Die Reinigung der Hände (§. 16) erfolgt mittelst Seife und warmen Wassers, möglichst auch
unter Zuhülfenahme einer Bürste. In allen Fällen, in denen der Fleischbeschauer während oder nach
der Untersuchung des Fleisches Milzbrand oder den Verdacht dieser Krankheit festgestellt hat, hat sich an
die Reinigung der Hände und Arme ein Nachwaschen mit einem Desinfektionsmittel, z. B. zweiprozentigem
Karbol-, Lysol= oder Kreolinwasser, oder in Ermangelung eines solchen Mittels mit Spiritus oder Brannt-
wein anzuschließen.
3. Uebersichtliche Darstellung der Formen der Tuberkulose bei Schlachtthieren und der
heiunbbeitspolis eilichen Behandlung des Fleisches tuberkulöser Wiere
Formen der Tuberkulose. Behandlung des Fleisches.
I. Tuberkulose eines Organs:
) mit hochgradiger Abmagerng Da t gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33
8).
b) ohne hochgradige Abmagerung. . . . Deie nicht veränderten Theile sind genußtauglich
ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4).
II. Tuberkulose, die sich nicht auf ein Organ beschränkt:
1. Die Verbreitung ist nicht auf dem Wege des
großen Blutkreislaufs erfolgt:
A. mit hochgradiger Abmagerng Da —i Fleisch ist untauglich (S. 33
r. 8).
B. ohne hochgradige Abmagerung:
a) mit ausgedehnten Erweichungsherden .Die nicht verärderten Theile sind bedingt taug-
lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III Nr. 1, a,
§. 38 sr II, a).
b) ohne ausgedehnte Erweichungsherde:
u. bei geringer Ausdehnung der Krankheit Die nicht veränderten Theile sind. —
ohne Einschränkungen (F. 36 N
5H. bei großer Ausdehnung der Krankheit . Die nicht veränderten Theile sind bonr genuß-
tauglich, aber im Nahrungs= und Gemu-
*“ Kheblic herabgesetzt (§. 35 Nr. 4,
r
2. Die Verbreitung ist auf dem Wege des großen
Blutkreislaufs erfolgt:
A. Mit Erscheinungen einer frischen Blutinsetlion.
a) mit hochgradiger Abmagerun L% gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33
r. 8).