Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

Theile vermieden wird, wenn solche ohne Anschneiden erkennbar sind (6. 21 Abs. 1) und das verunreinigle 
Messer, gegebenen Falies auch deren Scheiden, alsbald gründlich gereinigt und desinfizirt werden. Die 
Desinfektion erfolgt in der Weise, daß die gesäuberten Messer und deren Scheiden in zweiprozentiger 
Sodalösung gekocht werden (5. 21 Ab s. 2 
Eine solche Reinigung und Nerlifeton läßt sich nur durchführen, wenn die Messer frei von 
Ritzen und Spalten sind. Zum Gebrauche für Fleischbeschauer eignen sich daher nur glatte Messer. 
Die Reinigung der Hände (§. 16) erfolgt mittelst Seife und warmen Wassers, möglichst auch 
unter Zuhülfenahme einer Bürste. In allen Fällen, in denen der Fleischbeschauer während oder nach 
der Untersuchung des Fleisches Milzbrand oder den Verdacht dieser Krankheit festgestellt hat, hat sich an 
die Reinigung der Hände und Arme ein Nachwaschen mit einem Desinfektionsmittel, z. B. zweiprozentigem 
Karbol-, Lysol= oder Kreolinwasser, oder in Ermangelung eines solchen Mittels mit Spiritus oder Brannt- 
wein anzuschließen. 
3. Uebersichtliche Darstellung der Formen der Tuberkulose bei Schlachtthieren und der 
heiunbbeitspolis eilichen Behandlung des Fleisches tuberkulöser Wiere 
  
Formen der Tuberkulose. Behandlung des Fleisches. 
  
I. Tuberkulose eines Organs: 
) mit hochgradiger Abmagerng Da t gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33 
8). 
b) ohne hochgradige Abmagerung. . . . Deie nicht veränderten Theile sind genußtauglich 
ohne Einschränkungen (§. 35 Nr. 4). 
II. Tuberkulose, die sich nicht auf ein Organ beschränkt: 
1. Die Verbreitung ist nicht auf dem Wege des 
großen Blutkreislaufs erfolgt: 
A. mit hochgradiger Abmagerng Da —i Fleisch ist untauglich (S. 33 
r. 8). 
B. ohne hochgradige Abmagerung: 
a) mit ausgedehnten Erweichungsherden .Die nicht verärderten Theile sind bedingt taug- 
lich (§. 35 Nr. 4, §. 37 unter III Nr. 1, a, 
§. 38 sr II, a). 
b) ohne ausgedehnte Erweichungsherde: 
u. bei geringer Ausdehnung der Krankheit Die nicht veränderten Theile sind. — 
ohne Einschränkungen (F. 36 N 
5H. bei großer Ausdehnung der Krankheit . Die nicht veränderten Theile sind bonr genuß- 
tauglich, aber im Nahrungs= und Gemu- 
*“ Kheblic herabgesetzt (§. 35 Nr. 4, 
r 
2. Die Verbreitung ist auf dem Wege des großen 
Blutkreislaufs erfolgt: 
A. Mit Erscheinungen einer frischen Blutinsetlion. 
a) mit hochgradiger Abmagerun L% gesammte Fleisch ist untauglich (S. 33 
r. 8). 
 
	        
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