Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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8. 27. 
Für die Kennzeichnung des Fleisches gelten folgende Bestimmungen: 
A. Frisches Fleisch. 
Die Stempelabdrücke sind an jeder Körperhälfte mindestens an den nachverzeichnelen Körperstellen 
anzubringen und zwar: 
I. Bei Rindvieh, ausschließlich der Kälber, sowie bei Pferden und anderen Einhufern: 
.auf der Seitenfläche des Halses, 
an der hinteren Vorarmfläche, 
.auf der Schulter, 
.auf dem Rücken in der Nierengegend, 
uf der inneren un 
.uf der äußeren Fläche des Hinterschenkels, 
4.an der Zunge und am Kopfe. 
II. Bei Kälbern, Rennthieren und Wildschweinen, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut 
an den betreffenden Stellen: 
1. auf der Schulter oder an der hinteren Vorarmfläche, 
neben dem Nierenfett oder auf dem Rücken, 
auf der Brust, 
auf der Keule, am Becken oder am Unterschenkel. 
lil. Bei Schweinen: 
am Kopfe, 
auf der Seitenfläche des Halses, 
auf der Schulter, 
auf dem Rücken, 
auf dem Bauche, 
. auf der Außenfläche des Hinterschenkels. 
IV. Eei Schafen= und Ziegen, erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut an den betreffenden 
Stellen: 
1. auf dem Halse, 
2. auf der Schulter, 
3. auf dem Rücken, 
4. auf der inneren Fläche des Hinterschenkels. 
Außerdem ist bei allen Thiergattungen auf jedem Eingeweidestücke noch mindestens ein 
Stempelabdruck anzubringen. 
B. Zubereitetes Fleisch. 
(1) Bei gepökellem (gesalzenem), gekochtem oder sonst zubereitetem Fleische sind die Stempelabdrücke 
an zwei Stellen jedes Fleischstücks und zwar bei Schinken und Speck thunlichst auf der Schwarte 
anzubringen. 
(2) Außen an dem Behälter (Kübel, Faß, Kiste und dergl.) sind die Stempel gleichfalls an 
zwei Stellen anzubringen. Bei zubereitetem Fette hat die Kennzeichnung nur an den Behältern 
zu erfolgen. 
NJonme 
i- 
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— 
Unschädliche Beseitigung des beanstandeten Fleisches. 
§. 28. 
(1) Die unschädliche Beseiligung des Fleisches hat zu erfolgen entweder durch hohe Hitzegrade 
(Kochen oder Dämpfen bis zum Zerfall der Weichtheile, trockene Destillation, Verbrennen) oder auf 
chemischem Wege bis zur Auflösung der Weichtheile. Die hierdurch gewonnenen Erzeugnisse können 
lechnisch verwendet werden.
	        
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