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E.
Prüfungs-Vorschriften
für
die Trichinenschauer.
§S. 1. 4 «
Zur Untersuchung des ausländischen Fleisches auf Trichinen und zur Unterstützung der thier-
ärztlichen Sachverständigen bei der Finnenschau dürfen nur solche Personen amtlich verwendet werden,
welche die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben.
8. 2.
Die Prüfung ist vor einer von der Landesregierung zu bestimmenden thierärztlichen Amisstelle
(Centralstelle, beamteter Thierarzt r2c.) abzulegen.
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Dem Gesuch um Zulassung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
der Nachweis, daß der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
ein amtliches Führungsgeugniß, ·
der Nachweis, daß der Bewerber mindestens vierzehn Tage lang einen regelmäßigen
theoretischen und praktischen Unterricht in der Trichinen= und Finnenschau auf einem öffent-
lichen Schlachthof unter Leitung eines die Fleischbeschau dort amtlich ausübenden Thier-
arztes mit Erfolg genossen hat. « « ·
Die Ausbildung bei einer von der Landesregierung hierzu ermächtigten, mit den
ersorderlichen Einrichtungen versehenen Zoll= oder Steuerstelle, bei welcher die Untersuchung
von Fleisch durch einen amtlich die Fleischbeschau ausübenden Thierarzt statifindet, oder
auf einem mit einer Hochschule in Verdindung stehenden thierärztlichen Institute kann der
Ausbildung auf einem Schlachthofe gleich geachtet werden. «
Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig-
keit des Nachsuchenden in Bezug auf die Ausübung des Berufs als Trichinenschauer darthun.
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Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling alle für eine zuverlässige Ausübung der
Küihinenschau und eine zuverlässige Mitwirkung bei der Finnenschau erforderlichen Kenntnisse und Fertig-
eiten besitzt.
Die Prüfung zerfällt in einen theoretischen und in einen praktischen Theil.
S. 5. ·
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1. über die Naturgeschichte der Trichinen und Finnen, und zwar insbesondere ·
a) die Eigenthümlichkeiten des Baues der Trichine und der beim Schweine und Rinde
vorkommenden Finnen; «
b) die Entwickelung und Uebertragung der Trichinen und Finnen auf Menschen und Thiere;
2. über die Veränderungen, welche diese Parasiten in der Muskulatur hervorrufen und
erleiden;
3. über die Gebilde, welche mit Trichinen und Finnen verwechselt werden können;
4. über die Grundzüge der Lehre vom Baue des Körpers des Schweines sowie der Lehre
vom feineren Baue der Muskulatur;