Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

— 145 — 
Muster 4. 
A. B K. 22.) 
Stenerhebebezirk 
Lagerbuch 
der 
Schaumweinfabrik des in 
über fertigen unversteuerten Schaumwein. 
Rechnungsjahr 19 . 
Dieses Buch enthält Blaͤtter, die mit einer 
angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
............................... Juckt-gis 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Das Lagerbuch ist — abgesehen von den Spalten 17 und 18 — vom Fabrikinhaber oder 
Betriebsleiter selbst oder unter seiner Verantwortung von einem von ihm ermächtigten Vertreter 
in Jahresabschnitten (1. April bis 31. März) zu führen. Ueber die Bestellung eines Vertreters 
ist auf dem Buche ein Bermerk zu machen. 
. Das Buch ist in den zur Lagerung des fertigen unversteuerten Schaumweins genehmigten 
Räumen nach näherer Bestimmung des Oberkontroleurs aufzubewahren sowie sauber und un- 
beschädigt und den Beamten stets zugänglich zu halten. 
. In dem Lagerbuch ist sämmtlicher in der Fabrik ferliggestellter Schaumwein nachzuweisen, gleich- 
viel, ob er in die Lagerräume für fertigen unversteuerten Schaumwein ausgenommen oder ob er 
ohne vorherige Lagerung sofort versteuert oder unter Steuerkontrole ausgeführt wird. 
(Vortsetzung auf Seite 148.) 
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