Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

— 169 — 
Anhang 
Nr. 26 des Central-Blatts für dus Deutsche Keich. 
  
Berlin, Freitag, den 20. Juni 1902. 
  
Militär-Wesen. 
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
1. 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter 
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
AUebersicht. 
Sene 
Oesfentliche Lehranstalten. eelle Progymnasien (C. a) 179 
Gymnasien (A. a) . 170RealiPkogymnasicn(c.b). 181 
Real-Gymnasien (A. b) 175 Realschulen ((ee) 181 
Ober-Realschulen (A. c) 177 Oeffenlliche Schullehrer-Seminare (C. d) 185 
Progymnasien (B. a) 178 Andere öffentliche Lehranstalten (C. et) 187 
Real-Progymnasien (B. b) 178 Privat-Lehranstalken . 188 
Realschulen (B.c) 179 Lehranstalten im Auslande 180
	        
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