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Anhang
Nr. 26 des Central-Blatts für dus Deutsche Keich.
Berlin, Freitag, den 20. Juni 1902.
Militär-Wesen.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
1.
berechtigt sind.
Bemerkungen.
Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. u) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüsung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
AUebersicht.
Sene
Oesfentliche Lehranstalten. eelle Progymnasien (C. a) 179
Gymnasien (A. a) . 170RealiPkogymnasicn(c.b). 181
Real-Gymnasien (A. b) 175 Realschulen ((ee) 181
Ober-Realschulen (A. c) 177 Oeffenlliche Schullehrer-Seminare (C. d) 185
Progymnasien (B. a) 178 Andere öffentliche Lehranstalten (C. et) 187
Real-Progymnasien (B. b) 178 Privat-Lehranstalken . 188
Realschulen (B.c) 179 Lehranstalten im Auslande 180