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2. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachnunng,
betreffend das Verzeichniß der Weinbaubezirke.
Das Verzeichniß der in den Weinbaugebieten des Reichs gebildeten Weinbaubezirke (Bekannt-
machung vom 11. September 1899 — Central Blatt S. 312) wird unter 1 Preußen dahin geändert, daß
der Kreis St. Wendel aus dem Weinbaubezirke Nr. 41 (Saarbrücken) ausscheidet und dem Weinbau-
bezirke Nr. 40 (Kreuznach) hinzutritt und daß bei dem Weinbaubezirke Nr. 30 (Nassau) die Gemarkung
Seelbach in Forlfall kommt.
Berlin, den 13. November 1902.
Der Reichskanzler.
Im Austrage: Dr. Hopf.
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. d. M. beschlossen,
daß nach Maßgabe der durch den Bundesrathsbeschluß vom 14. Februar 1882) getroffenen
Bestimmungen auch bei der Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung nach
Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen mitlelst der Eisenbahn auszuführenden
Bieres von der Vorführung des Bieres zum Zwecke der Revision und Verschlußanlage unter
der Bedingung abgesehen werden darf, daß die Biersendungen außer der amtlich gezeichneten
Ausfuhranmeldung ein Uebergangeschein zu begleiten hat.
Berlin, den 17. November 1902.
Der Reichskanzler.
Im Austrage: v. Fischer.
Auf Grund des §. 3 Abs. 2 der Vorschriften über die Branntwein-Statistik*) werden die nachstehenden
Aenderungen der zugehörigen Muster 3, 5, 6. 7 und 8 veröffentlicht.
Die neuen Muster sind für die statistischen Anschreibungen vom 1. Oktober 1902 ab zu verwenden.
Berlin, den 14. November 1902.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.
*) Central-Blatt für 1882 S. U.
) Central--Blatt für 1902 S. 330.