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Abänderungen
der Muster zu den Vorschriften über die Branntwein-Statistik.
Zu Muster 3.
1. Auf der zweiten Seile sind
a) hinter der Spalte 14 folgende Spalten anzufügen:
Unter den landwirthschaftlichen
Brennereien befinden sich Zu-
schlagbrennereien ohne
Hefengewinnung, die
Branntwein erzeugt haben
hauptsächlich aus
Kartoffeln. Getreide.
16. i 16.
b) in Spalte 1 die Worte „über 400 bl bis 600 bl“ zu ersetzen durch:
„Üüber 400 hl bis 500 bl,
: 500 -. 600 “,
c) am Fuße der Spalte 1 die Worte „Brennereien, die an Stelll entrichtet haben“
zu streichen.
2. Auf der dritten Seite ist unter C statt der Worte „bis zu 10 herzustellen“ zu setzen:
„im Betriebsjahre bis zu 10 Hektoliter oder innerhalb der Kontingentsperiode bis zu
— Alkohol zum niedrigeren Verbrauchsabgabensatze herzustellen (K. O. §. 29
bs. 1 und 2)“.
3. In der Anleitung zum Gebrauch ist
a) hinter Ziffer 4 folgende Vorschrift einzusügen:
„4a. Als landwirthschaftliche Zuschlagbrennereien ohne Hefengewinnung sind
in den Spalten 15 und 16 auch die Brennereien nachzuweisen, die nur während
eines Theiles des Betriebjahrs an Stelle der Maischbotlichsteuer Zuschlag ent-
richtet haben. Brennereien, die bei den Hefen brennereien in den Spalten 13
und 14 aufzuführen sind, bleiben außer Berracht.“
b) unter Ziffer 5 hinter dem Worte „Kontingentscheinen“ einzufügen:
„oder unter Aufrechnung des Kontingentswerths (B.O. F. 153)“.
Zu Muster 5.
1. Hinter der Spalte 13 sind folgende Theilspallen anzufügen:
zusammen
Zahl Bemaischter T Ausbeute
der Bottichraum an Alkohol.
Brennereien. Hektolit t r.
14 15. 16.