Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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3. In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist hmter dem Worte „Konungentscheme“ ein- 
zufügen: · « 
„sowie der aufgerechneten Kontingentswerthe"“. 
Zu Muuster 7. 
— 
In Abschnitt 1 Spalte 1 ist 
a) stalt „5,50 und mehr“ zu setzen: 
„V-,50 „X bis unter 6 .4“, 
b) am Schlusse anzufügen: 
„6 4X und mehr 
darunter Hefenbrennereien“ 
Der Abschnitt 3 erhält solgende Einrichtung: 
3. Besondere Brennsteuer bei Verarbeitung von 
Rübenstoffen . Zellstoffen 
ha#ten zu zahlen 
zum Sate von 
* 
  
u 
6 Mark 15 Mark 15 Mark 5 sammen 
gahl für eine Zahl für eine Zahl fir eine Zahl für eine 
der enge der enge der enge der Menge 
Brenne- von Brenne- von Brenne- von Brenne- von 
reien A. reien bl A. reien hl A# reien hl A. 
  
  
  
3. Hinter Abschnitt 3 ist anzusügen: 
„4. An Kornbrennereien (B. O. J. 172##, die auf Grund des §. 43 a Abs. 2 des 
Branntweinsteuergesetzes eine Brennsteuer-Befreiung oder Ermäßigung genossen haben, 
waren vorhanden mit einer Jahreserzeugung 
über 200 hl bis 300 hl Alkoholl Brennereien, 
= 300 400 - -...... '- 
-400- - 500 * -...... - 
- 500 * * 600 * — “"êö 
600 = Alkoho - 
Zusammen Brennereien.“
	        
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