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Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiler,
sesigestellt für Personen im Alter von
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
maͤnnliche weibliche männliche weibliche
—□LLC□
Provinz Oberhefsfen.
Kreis Büdingen:
a) Büdingen 2 20 1 46 1
b) Dudenrod. 1 80 1 200— 90 — 70
) Bös-Gesäß, Burgbracht, bitkicchn, Inrhausen
Michelau, Wippenbach . 1601——90—70
4) die übrigen Gemeinden des Kreises 1 80 1 10 — —0
Die neuen Lohnsätze für Büdingen, Dudenrod und Gelnhaar l .
(lehteke5 bisher beic, jetzt unter d) treten am 1. Mai 1903 s l
n Kraft.
Reichsland Elsaß-Lothringen.
Bezirk Ober-Elsaß. "
Kreis Gebweiler:
a) Gebweiler 2 40 1 S8Sll 2 11—
b) Bühl, Teenhein Jungholz, Lautenbach, Lautenbach- l
zell, Linthal, Murbach 2 20 1 8— — 90
Diese Lohnsätze treten am 1. Juli 1903 in Kraft. die Löhne . x 1
der anderen Gemeinden bleiben unverändert. · » s
Kreis Rappoltsweiler: 1 «
a) Altweier 2 40 1 60 150 1 20
b) Diedolshausen. 2 40 1 8S00 150 1 20
) Niedermorschweier. 2 50 1 80#0 1 20
4) Rohrschweier 2 50 1 81H10 1.—
c) Zellenberg 2 — 1 6000 20 — 90
Gültigkeit vom 1. Juli 1903 ab; die Lohnsätze der anderen D
Gemeinden bleiben unverändert.
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5. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
In der Sitzung des Bundesraths vom 18. Dezember 1902 haben die verbündeten Regierungen vereinbart:
1. eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der
Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung
unter einander und mit Oesterreich abzuweichen;
2. als Zeitpunkt für die Einführung der neuen Rechtschreibung in den Schulen, insofern die
Einführung nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder erfolgt, den Beginn
des Schuljahrs 1903/4 und als Zeitpunkt für die Einführung in den amtlichen Gebrauch