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Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
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In betiehen durch alle Vostanstalten und SBuchhandlungen.
XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. April 1903. V 17.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme 3. Zoll= und Stenuerwesen: Verlegung des Wohnsitzes des
von Civilstandsakten; — Todesfalalll Seite 139 Stationskontrolleurs zu Emmerich nach Crefeld. 140
2. Mast"= und Gewichtswesen: Zulassung von drei Systemen Z » .
elektrischer Meßgeräte zur Beglaubigung durch die 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
elektrischen Prüfämteererer . .. 140 Reichsgebiete.. 140
1. Koufulatwesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Genua beschäftigten Vizekonsul Wedding ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Kaiser-
lichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und
diese Heiraten zu beurkunden.
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Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in Canea, Konsul Seeliger, ist auf Grund des § 1.
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
die Insel Kreta umfassenden Amtsbezirk des Vizekonsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung
die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Der Kaiserliche Vizekonsul J. Möller in Aalesund (Norwegen) ist gestorben.