4. Badische Verfassung 1818. 33
im Falle der notwendigen oder freiwilligen Berufung auch die
zweite Instanz durch Anordnung eines andern Senats gebildet
wird --- zur Entscheidung übergeben und die Stände von dem
gefällten Urteile in Kenntnis Setzen.
8 7. Abänderungen in den Bestimmungen der VerfasSungsurkunde
oder ZugSätze zu dergelben können ohne Zustimmung der
Stände nicht geschehen.
Die Vorschläge hiezu gehen allein vom Könige aus, und
nur, wenn dergelbe Sie an die Stände gebracht hat, dürfen diese
darüber beratschlagen.
Zu einem gültigen Beschlusse in dieser höchst wichtigen
Angelegenheit wird wenigstens die Gegenwart von drei Vierteilen
der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder in jeder Kammer
und eine Mehrheit von zwei Dritteilen der Stimmen erfordert. --Indem
Wir dieses Staats-Grundgesetz zur allgemeinen Befolgung
und genauen Beobachtung in Seinem ganzen Inhalte ein-SchlüsSig
der dasgelbe ergänzenden und in der Haupturkunde als
Beilagen bezeichneten Edikte [Ner weggelas8en] hierdurch kundmachen,
80 verordnen wir zugleich, dass die darin angeordnete
Versammlung der Stände zur Ausübung der zu ihrem Wirkungskreise
gehörigen Rechte am 1. Januar 1819 einberufen und inzwiSchen
die hiezu erforderliche Einleitung veranstaltet werde.
Gegeben in Ungerer Haupt- und Resgidenzstadt München am
gechsundzwanzigsten Tage des Monats Mai im eintausendachthundertundachtzehnten
Jahre, Unsgeres Reiches im dreizehnten.
Maximilian JosSeph.
Graf v. Reigersberg. Fürst v. Wrede. Graf vy. Triva.
Graf v. Rechberg. Graf v. Thürheim. Freiherr v. Lerchenfeld.
Graf v. Törring.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Egid von Kobell,
Königl. Staatsrat und General-Sekretär.
4. Verfasgung für das GrogsSherzogtum Baden.
1818 Aug. 22.
Grogaaherzoglich Badisches Staats- u. Regierungs-Blatt, Jg. 1818, 8. 101 ff;
Die Constitutionen der europäischen Staaten Bd. 3 (1820), S8. 351 ff;
2. Aufl. u. d. T.: Die europäisch. Verfassungen seit 1789 v. K.H. L. Pölitz
1. Bd. 1. Abt. (1832), 8. 4861 ff. = Die Verfasgungen des teutschen Staatendundes
zeit 1789 von K. H. 1.. Pölitz, fortges. v. F. Bülau 1. Abt. (1847),
8. 461 ff.; Die dentschen Veorfasgungsgegetze der Gegenwart, hrsg. von
H. A. Zachariä (1855) 8. 331 ff.; F. Stoerk, Handbuch der dtscb. Verfass.
(1884) S8. 212 5
Karl, von Gottes Gnaden GrosSherzog zu Baden, Herzog zu
Zähringen, Landgraf zu Nellenburg, Graf zu Hanau etc. Als Wir
bereits im Jahre 1816 Unsern Unterthanen wiederholt bekannt
Altmann, Urkt, z. dtach, Verfass.-Geesch. 1806--1866. 3