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blaue Farbe angezeigt wird, so enthält die Lösung weniger als 2 vom Hundert Invertzucker, anderen—
falls sind 2 oder mehr vom Hundert dieses Zuckers vorhanden.“
Die Färbung erkennt man deutlicher, wenn man ein Blatt weißes Schreibpapier hinter den
Kolben hält und so beobachtet, daß das Licht durch die Flüssigkeit hindurch auf das Blatt Papier fällt.
Sollte die Flüssigkeit nach dem Kochen gelbgrün oder bräunlich erscheinen, so liegt die Möglich-
keit vor, daß noch unzersetzte Kupferlösung vorhanden ist und deren blaue Farbe nur durch die gelb-
braune Farbe des Ablaufs verdeckt wird. In solchen Fällen ist wie folgt zu verfahren:
Man fertigt aus gutem, dickem Filtrierpapier ein kleines Filter, feuchtet es mit etwas Wasser
an und setzt es in einen Glastrichter ein, wobei es am Rande des Trichters gut festgedrückt wird.
Der letztere wird auf ein Reagenzgläschen gesetzt. Hierauf filtriert man etwa 10 ccm der Flüssigkeit
durch das Filter und setzt dem Filtrat ungefähr die gleiche Menge Essigsäure und einen oder zwei
Tropfen einer wässerigen Lösung von gelbem Blutlaugensalz zu. Entsteht hierbei eine stark rote Färbung
des Filtrats, so ist noch Kupfer in der Lösung und somit erwiesen, daß der Zuckerablauf weniger als 2 vom
Hundert Invertzucker enthält.
2. Bestimmung des Guotienten.
Als Quotient im Sinne der Vorschrift im § 1 der Ausführungsbestimmungen gilt diejenige Zahl,
welche durch Teilung des hundertfachen Betrags der Polarisationsgrade des Ablaufs durch die Prozente
Brix berechnet wird. —
a. Ermittelung der Prozente Brix.
Man wägt in einem reinen Becherglase von etwa ½ Liter Raumgehalt zusammen mit einem
hinlänglich langen Glasstabe 200 bis 300 g des Ablaufs auf 1 g genau ab. Nachdem man das Glas
von der Wage heruntergenommen hat, fügt man etwa 150 cem heißes destilliertes Wasser hinzu, rührt
mit dem, stets im Glase verbleibenden Stabe so lange vorsichtig (um das Glas nicht zu zerstoßen)
um, bis der Ablauf im Wasser sich vollständig gelöst hat, stellt das Glas in kaltes Wasser und beläßt
es daselbst, bis der Inhalt ungefähr die Zimmerwärme angenommen hat. Hierauf trocknet man das
Glas sorgfältig ab, stellt es wieder auf die Wage, setzt auf die andere Schale zu den vorhandenen
weitere Gewichtsstücke, welche dem Gewichte des Ablaufs entsprechen, und läßt in das Glas so lange
destilliertes Wasser von Zimmerwärme, zuletzt vorsichtig und tropfenweise, einlaufen, bis die Wage
abermals einspielt. « . . »
Nachdem die zweite Wägung beendet ist, rührt man die Flüssigkeit mit dem inzwischen im Glase
verbliebenen Glasstabe so lange gehörig um, bis sich auch nicht die geringste Schlierenbildung mehr
zeigt. Der ursprüngliche Ablauf ist dann auf die Hälfte seines Gehalts an Zucker verdünnt.
Zum Zwecke der Spindelung wird ein Teil der so vorbereiteten Flüssigkeit in einen Glaszylinder
hineingegeben. Die Spindelung selbst erfolgt mittels der Brixschen Spindel nach den für die Spinde—
lung von Branntwein, Mineralöl, Wein usw. bestehenden Regeln (siehe z. B. Alkoholermittelungs-
ordnung, Centralblatt für das Deutsche Reich 1900 S. 3779. Zu beachten ist, daß die Prozente auf
Fünftelprozente, die Wärmegrade auf ganze Grade abzulesen sind.
Da die abgelesenen Wärmegrade nicht immer mit der Normaltemperatur (20° C.) überein-
stimmen, sind die abgelesenen Prozente nur scheinbare. Zu ihrer Umrechnung auf berichtigte Prozente
Brix dient die am Schlusse dieser Anlage abgedruckte Tafel 1. Sie enthält in der ersten mit „Wärme-
grade“ überschriebenen Zeile die Temperaturen von 10 bis 29, in der ersten mit „Abgelesene Prozente"
überschriebenen Spalte die scheinbaren abgelesenen Prozente. Die folgenden Spalten geben die
berichtigten Prozente. Man sucht die der abgelesenen Temperatur entsprechende Spalte und geht in
dieser bis zu derjenigen Zeile, an deren Anfang, in der ersten Spalte, die abgelesenen Prozente stehen.
Die Zahl, auf die man trifft, gibt die berichtigten Prozente der verdünnten Lösung. Beträgt z. B.
d abgelesene Temperatur 22° und die abgelesene Prozentangabe 386, so findet man für die berichtigten
Prozente 38)7.
Die so ermittelten berichtigten Prozente sind mit 2 zu vervielfältigen, um die berichtigten Prozente
der unverdünnten Lösung zu erhalten.
b) Polarisation.
Bei der Polarisation der Zuckerabläufe ist nach Anlage C zu verfahren. Jedoch geschieht das
Abwägen und Entfärben in nachfolgend angegebener Weise. ·