Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Daraus berechnet sich nach obiger Raffinoseformel der Gehalt an Raffinosehydrat 
R — (1,054 (— 8,5) + 0,#44 51,0) 1/178 = 10,11 Prozent oder abgerundet = 10,1 Prozent. 
SIchlußbestimmung. 
Über jede Untersuchung ist eine Befundsbescheinigung auszustellen und der Amtsstelle, welche die 
Probe eingesendet hat, zu übermitteln. Die Bescheinigung hat außer der genauen Bezeichnung der 
Probe sowie einem Vermerk über die Art der verwendeten Meßgeräte zu enthalten: 
1. in den eingangs unter a bezeichneten Fällen: 
#) wenn der Invertzuckergehalt 2 vom Hundert nicht erreicht: 
das Ergebnis der Prüfung auf Invertzuckergehalt, die Prozente Brix oder die 
Dichte bei 20° und die daraus berechneten Prozente Brix, die direkte Polarisation und 
den berechneten Quotienten; 
6) wenn der Invertzuckergehalt 2 oder mehr vom Hundert beträgt: 
das Ergebnis der Prüfung auf Invertzuckergehalt, die Prozente Brix oder die 
Dichte bei 20° und die daraus berechneten Prozente Brix, die nach dem Verfahren 
unter 1 gefundene Kupfermenge und den sich daraus ergebenden Gesamtzucker- 
gehalt, schließlich den berechneten Quotienten; 
2. in den eingangs unter b bezeichneten Fällen: 
wie zu 1 6; 
3. in den eingangs unter c bezeichneten Fällen: 
a) wenn der Invertzuckergehalt 2 vom Hundert nicht erreicht: 
das Ergebnis der Prüfung auf Invertzuckergehalt, die Prozente Brix oder die 
Dichte bei 20° und die daraus berechneten Prozente Brix, die Polarisation des 
Ablaufs vor und nach der Inversion — bezogen auf das ganze Normalgewicht —, 
den nach dem Verfahren unter 24 ermittelten Gehalt an Zucker, gegebenenfalls 
den an Raffinosehydrat, schließlich den berechneten Quotienten; · 
5) wenn der Invertzuckergehalt 2 oder mehr vom Hundert beträgt: 
das Ergebnis der Prüfung auf Invertzuckergehalt, die Prozente Brix oder die 
Dichte bei 20°% und die daraus berechneten Prozente Brix, die gefundene Kupfer- 
menge, die Polarisation nach der Inversion — bezogen auf das ganze Normal- 
gewicht —, die nach 20 berechnete Menge Zucker und gegebenenfalls des Raffinose- 
hydrats, schließlich den berechneten Quotienten. 
 
	        
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