Bezeichnung der Stellen.
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Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten.
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
—-
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
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Bemerkungen.
*Obertelegraphisten,
* Telegraphisten,
* Leitungsrevisoren,
Hilfstelegraphisten.
Abteilungswachtmeister,
Polizeiwacht-
meister und Schutzmänner.
3. Ubrige Königliche Polizeiverwaltungen:
* Polizeisekretäre,
Bureaudiätare,
* Meldeamts-Bureauassistenten,
Meldeamts-Bureaudiatare.
Polizeiwachtmeister und Schutzmänner.
4. Straf= und Gefängnisanstalten:
Sekretäre und Bureauhilfsarbeiter,
Hauspäter,
Oberaufseher und Aufseher.
5. Landgendarmerie:
Zahrmeister und Bureaubeamte beim Korps-
stabe. .
sämtlich, jedoch
unter Ausschluß
derjenigen Stellen
für Wachtmeister
und Schutzmänner,
welche im Krimi-
naldienste verwen-
det werden.
mindestens zur Hälfte.
sämtlich, jedoch mit
Ausschluß derjeni-
gen Stellen für
Wachtmeister und
Schutzmänner,
welche im Krimi-
naldienste verwen-
det werden.
mindestens zur Hälfte.
sämtlich jedoch un-
ter Ausschluß der-
jenigen Stellen, in
welchen Beamte zu
technischen Dienst-
leistungen und zur
Leitung oder Be-
aufsichtigung von
handwerksmäßiger
Arbeit verwendet
werden.
mindestens zur Hälfte.
Polizeipräsident zu Berlin.
Der Vorsteher der betreffen-
den Polizeiverwaltung.
Minister des Innern.
Der Vorsteher der betreffen-
den Straf= oder Ge-
fängnisanstalt. -
TllLmkuistetinmfürkandwictschafhsomäuenüudForli-m
1. Oberlandeskulturgericht:
* Sekretäre.
mindestens zur Hälfte.
Die Anzahl der aus-
zuschließenden Stellen
wird durch den Mi-
nister des Innern nach
vorgängigem Beneh-
men mit dem Kriegs-
minister bestimmt.
Die Anzahl der aus-
zuschließenden Stellen
wird durch den Mi-
ntster des Innern nach
vorgängigem Beneh-
men mit dem Kriegs-
minister bestimmt.
Die Anzahl der aus-
zuschließenden Stellen
wird durch den Mi-
nister des Innern nach
vorgängigem Beneh-
men mit dem Kriegs-
minister bestimmt.
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