Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen.“ 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
25. Maximilianeum, Julianum, Max-Joseph-Stift 
und sonstige unter staatlicher Leitung stehende 
Erziehungs-Institute; höhere weibliche Bilbungs- 
anstalt zu Aschaffenburg; Central-Blinden= und 
Central-Taubstummen-Institut; Central-Anstalt 
für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder: 
  
Hausmeister, 
Speisemeister, 
Pförtner. 
26. Unmittelbare Kultus= und Unterrichts-, Stiftungs-= 
oder Fonds-Administrationen: 
Boten, 
Diener. 
27. Protestantisches Oberkonsistorium: 
* Kanzlisten, 
* Diener und Boten. 
28. Protestantische Konsistorien: 
* Sekretäre (zugleich Registratoren), 
* Kanzlisten, 
Funktionäre, 
Boten und Diener. 
29. Mesner= oder Kirchendiener-Stellen: 
Katholische und protestantische Mesner oder 
Kirchendiener. 
30. Allgemeine protestantischt Pfarr· Unterstützungs- 
anstalten zu Nürnberg: · 
Amtsgehilfen, 
Amtsdiener. 
  
zur Hälfte und mit 
Ausnahme der 
Sekretärstelle am 
Kgl. Konsistorium 
zu Speyer. 
zur Hälfte. 
Das Kuratorium des Kal. 
Maximilianeums, die Di- 
rektion des Kagl. Magx- 
Joseph-Stiftes und die 
Direktorate der übrigen 
Kal. Erziehungs--Institute, 
sowie der Kgl. höheren 
weiblichen Bildungsan- 
stalt in Aschaffenburg! 
dann die Inspektion der 
betreffenden Kgl. Central= 
#Anstalt. 
  
ie betreffende Kgl. Admini- 
stration. 
d Kgl. protestantische 
Oberkonsistorium. 
Das betreffende Kgl. prote- 
stantische Konsistorium. 
  
Bei den katholischen Stellen 
dieser Art die betreffende 
Kal. Kreisregierung, Kam- 
mer des Innern, bei den 
protestantischen das be- 
treffende Kgl. Konsisto-= 
rium. 
asl. Administration. 
  
In Konkurrenz mit 
dem im Dienstboten- 
verhältnisse stehenden 
x Versonale der betref- 
fenden Anstalt von 
mindestens zwölf- 
jähriger Dienstzeit. 
  
  
  
Soweit dic betreffen- 
den Stellen nicht mit 
Schuldiensten ver- 
bunden sind und auch 
im übrigen nur in- 
soweit, als einer un- 
mittelbaren Staats- 
behörde oder den Kgl. 
Konsistorien das Be- 
setzungsrecht zusteht 
und dieses nicht durch 
Präsentationsrechte 
beschränkt ist. 
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