Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich vestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
* 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behäörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
10. 
11. 
17. 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
26. 
26. 
27. 
28. 
Die Aufseher im Arbeitshause zu Dreißigacker, 
Die Gefangenwärter und Gefängnisaufseher 
aller Gattungen, 
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, 
18. 
14. 
15. 
16. 
Die Salzsteueraufseher, 
Die Exekutoren bei den Amtseinnahmen, 
Die Straßenwärter, 
Die Schreiber bei der Landesirren-Heil- und 
Pflege-Anstalt, 
Die Schuldiener an den Staatsschulanstalten, 
Die Registratoren und deren Assistenten bei 
dem Staatsministerium, sowie die Registratur- 
gehilfen im Rechnungs= und Revisionsbureau, 
Die Registratoren und deren Assistenten bei 
der Landeskreditanstalt, 
bei den Landräten und dem Bergamte, der 
Registraturgehilfe bei der Landesirrenanstalt, 
die Registraturgehilfen bei den Landräten, 
Die Hilfsarbeiter (Zähler) im Statistischen 
Bureau, . 
Die Schreiber in der Buchhalterei und der 
Expedient bei der Landeskreditanstalt, « 
Die Gerichtsschreibergehilfen, 
Die sämtlichen Kopisten bei den Amtsgerichten, 
Die Schreiber bei den Amtseinnahmen, Steuer- 
ämtern und den Herzoglichen Schieferbrüchen, 
Die Gehilfen der Katasterämter, 
Der Hausverwalter bei der Landesirrenanstalt, 
Die Steueraufseher, 
Der Bureaugehilfe bei der Stiftsverwaltung 
zu Meiningen. 
  
1 
I 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
min destens zur Hälfte. 
Oà zur Hälfte. 
nach § 5 der „Grund- 
sätze“. 
mindestens zu zwei 
Dritteln. 
abwechselnd. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung der Justiz. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung der Finanzen. 
Herzogliches Staatsministe- 
  
lung des Innern. 
XIII. DHerzogtum Sachsen-Altenburg. 
u. Mundierbeamte, Botenmeister und Kanzleiboten, 
einschließlich etwaiger Lohnschreiber und Hilfs- 
boten bei den Ministerien und der General- 
kommission für Ablösungen und Zusammen- 
legungen, - 
. Die Hausmänner bei dem Gymnasium, dem 
Realgymnasium und dem Schullehrerseminar zu 
Altenburg und bei dem Gymnasium zu Eisen- 
erg, 
. Der Kolporteur bei der Verwaltung des Amts- 
und Nachrichtsblatts, 
.Gendarmen, einschließlich der Oberwachtmeister. 
  
Herzogliches Gesamtministe- 
rium. 
Herzogliches Ministerium, 
Abteilung für Kultus. 
Herzogliches Ministerium, 
Abteilung des Innern. 
  
rium, Abteilung des 
Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung für Kirchen= und 
Schulensachen. 
Staatsministerium. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abtei- 
1 lung der Justiz. 
lStaatsministerium, Abtei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung des Innern. 
Staatsministerium, Abtei- 
lung der Finanzen. 
Staatsministerium, Abtei- 
  
  
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
geführten Behörden 
befindet sich zu Alten- 
burg.
	        
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