Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
  
Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin vom 30. September 
und 28. Oktober d. J. gegen die in Wien erscheinende Druckschrift „Lucifer“ binnen Jahresfrist zweimal 
Verurteilungen auf Grund der §§ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung 
des § 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 65) die fernere Ver- 
breitung dieser Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. 
Berlin, den 30. November 1903. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
3. Militär wesen. 
  
Mit bezug auf die Bekanntmachung vom 24. März 1902 (Centralblatt S. 68) wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem praktischen Arzte Dr. med. Felix Pilzer in Riga für den 
Fall der Erkrankung oder sonstigen Behinderung des Untersuchungsarztes Dr. Wolfram daselbst auf 
Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 42 unter 
Ziffer 1 à und b bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen 
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche fihren dauernden Aufenthalt in den russischen Ostsee- 
provinzen haben. 
Berlin, den 30. November 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
4. Zoll= und Steuer wesen. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. November d. J. beschlossen, daß die Zolldirektivbehörden 
ermächtigt werden, für abgenutzte Akkumulatorenkasten aus Hartgummi, die aus dem Auslande zur 
Ausbesserung eingeführt und vormerkweise behandelt, demnächst aber als nicht mehr ausbesserungsfähig 
befunden worden sind, auf Antrag bei nachgewiesener Identität die Zollbehandlung als Abfälle zu 
genehmigen, sofern die Kasten unter amtlicher Aufsicht zertrümmert werden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Stenerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Es ist erteilt worden: 
der Zollabfertigungsstelle in der Zementfabrik zu Hemmoor im Bezirke des Hauptsteueramts 
zu Stade die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über wieder eingehende leere, zur Aus- 
fuhr von Zement benutzte Emballagen, 
dem Steueramt 1 zu Freystadt i. Schl. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die Befug- 
nis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II,
	        
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