Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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In Ziffer 4 ist als neuer Absatz anzufügen: 
Auch dürfen, soweit es die militärischen Interessen erfordern, die Offiziere und Mannschaften 
der Berufsfeuerwehren in den Festungen ohne weiteres von der Einberufung zu den Truppen 
befreit werden." 
8 126. 
In Ziffer 1 wird zwischen dem ersten und zweiten Absatze folgender Absatz eingefügt: 
„Die Listen sind nach Bezirkskommandos getrennt aufzustellen.“ 
* 127. 
Im letzten Absatze der Ziffer 3 ist zu streichen: 
„an den Chef des Generalstabs der Armee oder zutreffenden Falles“. 
Hinter § 128 ist einzufügen: 
„§ 129. 
Zurückstellung der im Frieden bei den Bekleidungsämtern beschäftigten dienstpflichtigen 
sowie der als ausgebildet dem Landsturme zweiten Aufgebots angehörigen Zivilhand- 
werker vom Waffendienste. 
1. Zu den nach § 125, Ze vom Waffendienste zurückzustellenden Personen gehören sämtliche bei den 
Bekleidungsämtern beschäftigten Zivilhandwerker. 
2. Die Zurückstellung dieser Handwerker ist im Januar jedes Jahres unter Übersendung einer nach 
Muster 24 aufgestellten Liste von den Bekleidungsämtern bei den Bezirkskommandos für das Muster 24. 
nächste Mobilmachungsjahr zu beantragen. eite der von 
3. Veränderungen zu dieser Liste sind den Bezirkskommandos von den Bekleidungsämtern unter Be- #enient= 
nutzung des Musters 24 am 1. eines jeden Monats mitzuteilen. · diJIFsItIFHFH 
4. Über die Verwendung der nach Eintritt einer Mobilmachung etwa entbehrlich werdenden Zivil- gen zionl- 
handwerker trifft das zuständige stellvertretende Generalkommando Bestimmung." 57½ 
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Muster 6. 
Spalte 13 lautet: 
„Körperliche Fehler nach Angabe des Arztes." 
In der Anmerkung 3 ist für „bezeichnet“ zu setzen: 
„bezeichnet und sind sämtlich für jedes Musterungsjahr aufzuführen.“ 
In der Anmerkung 5 ist zu streichen: 
„In den Küsten-Aushebungsbezirken“ 
und dafür zu setzen: 
„Es“. 
Muster 7. 
In der Anmerkung 1 ist für „bezeichnet“ zu setzen: 
„bezeichnet und sind sämtliche auch für die Vorjahre, getrennt nach Jahren, aufzuführen." 
. Muster 11. 
In der 5. Spalte sind der Unterabschnitt „Körperliche Fehler“ und die bezüglichen Querlinien 
der Spalte zu streichen. 
Anmerkung 1 lautet: 
„1. Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt." 
Muster 14 
erhält folgende Fassung:
	        
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