Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

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3. Militärwesen. 
Das im Anhange zu Nr. 32 des Zentralblatts von 1902 (S. 251 ff.) veröffentlichte „Verzeichnis der 
Zivilvorsitzenden der im Deutschen Reiche bestehenden Ersatzkommissionen“ wird an den einschlägigen 
Stellen berichtigt wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
  
8 Sitz Dienststelle, mit welcher der Zivilvorsitz 
E Bestandteile des Bezirks der Ersatzkommission. des Bureaus des dauernd verbunden ist, bezw. Name und 
0 Zivilvorsitzenden. Amtscharakter des Vorsitzenden. 
A. Königreich Preußen. 
III. Provinz Brandenburg. 
b) Regierungsbezirk Frankfurt a. O. 
21. [Kreis West-Sternberg mit den Städten Drossen, Göritz a. O. Reppen. Landrat des Kreises West-Sternberg. 
und Reppen. 
XII. MBheinprovinz. 
b) Regierungsbezirk Düsseldorf. 
17. Stadtkreis Mülheim a. d. Ruhr. Muibeim #. b. Dberburgermeister zu Mülheim a. d. 
Uhr. Uhr. 
17a. Landkreis Mülheim a. d. Ruhr. desgl. Landrat des Landkreises Mülheim 
a. d. Ruhr. 
B. Königreich Bayern. 
g) Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg. 
8a.] Bezirksamt Gemünden. emünden. 1 Bezirksamtmann von Gemünden. 
G. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
1. 1 Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie= Bezirk Doberan mit Bützow. Gutsbesitzer Rittmeister a. D. von 
den Städten Bützow, Doberan, Kröpelin und Neubuckow. Brocken auf Hohen-Buckow. 
1. Freie Hansestadt Bremen. 
2.Vom Aushebungsbezirke Bremen: die Stadt Bremerhaven.]Bremerhaven.] Vorstand des Amis Bremerhaven, 
Amtmann Dr. jur. Heye. 
  
4. Zoll. und Steuerwesen. 
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich Bayerische Ober-Regierungsrat Volk zu 
Cöln ist vom 1. April 1904 ab von seinen bisherigen Dienstgeschäften bei den Königlich Preußischen 
Provinzial-Steuer-Direktionen zu Münster i. Westf. und Cöln a. Rh. sowie bei der Großherzoglichen 
Zolldirektion zu Luxemburg enthoben und an Stelle des in den dauernden Ruhestand getretenen 
Koniglich Bayerischen Ober-Regierungsrats Merck der Königlich Preußischen Provinzial-Steuer- 
Direktion zu Berlin als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Berlin 
beigeordnet worden. 
6 Von dem gleichen Zeitpunkt ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung 
des Deutschen Reichs nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen 
der Königlich Bayerische Ober-Zollrat Heller den Königlich Preußischen Provinzial-Steuer-Direktionen 
zu Münster i. Westf. und Cöln a. Rh. sowie der Großherzoglichen Zolldirektion zu Luxemburg als 
Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Cöln beigeordnet worden. 
  
21“
	        
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