Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

227 — 
5. Post= und Telegrapheuwesen. 
  
Anderungen der Postordnung vom 20. März 1900. 
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 
1871 wird die Postordnung vom 20. März 1900 in folgenden Punkten geändert. 
1. Im § 6 „Zur Postbeförderung bedingt zugelassene Gegenstände“ ist als Abs. v folgende 
Bestimmung einzuschieben: 
IV Zelluloid als Rohstoff ist zur Postbeförderung nur in festen Holzkisten zugelassen; Zelluloid- 
waren, gleichviel ob sie ganz oder nur zum Teil aus Zelluloid bestehen, dürfen in Verpackung von 
starker Pappe aufgeliefert werden; eine leichtere Verpackung ist auch bei Briefsendungen nicht zulässig. 
Ale Sendungen, die Zelluloid oder Zelluloidwaren enthalten, müssen als solche in die Augen fallend 
gekennzeichnet sein; bei Paketen ist der Inhalt auch auf der Postpaketadresse anzugeben. Bei Nicht- 
beachtung dieser Vorschriften haftet der Absender für den aus etwaiger Entzündung entstandenen 
Schaden. " » · « « 
Sodann ist der bisherige Abs. IV mit v anderweit zu bezeichnen. 
2. Im 8 17 „Besondere Anforderungen an Verpackung und Verschluß der Geldsendungen“ 
ist unter Uuals zweiter Absatz einzuschalten: 
Von den Reichs= und Staatsbehörden sowie von den Reichsbankanstalten abgesandte Geld- 
beutel werden auch mit Plombenverschluß zur Postbeförderung zugelassen, sofern die Plombe nach 
Einrichtung und Beschaffenheit den postseitig gestellten Anforderungen entspricht. 
Vorstehende Anderungen treten mit dem 15. Juli 1904 in Kraft. 
Berlin W. 66, den 17. Juni 1904. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke. 
  
6. Polizei wesen. 
  
— — 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
J — Prunt- Ausweisung Auseram 
5 der Ausgewiesenen. der Bestrasung beschlofen hat. beschlusses. 
1 2. 1 8. 4. .. 6. 
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
7 enzel Kaaden, geboren am 1. September 1861 zusKuppelei (8 Monates Königlich Sächsische (28. Mai d. J. 
Agent, Außig, Böhmen, österreichischer Gefängnis, laut Er-Kreishauptmannschaft 
kenntnis vomö. April Zwickau, 
  
  
  
  
Staatsangehöriger, 
ß 1904), 
38“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.