Altersgrenze, Sezeichnung der Behörde, 3
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der er Stellen, welche vorzugs= anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkunge
Eisenbahn weise mit Militäranwärtern berücksichtigt undere Anstellungsbehörden gen.
6 zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
Lübeck-Büchener Eisenbahn für, Bahnhofsvorsteher in Trave-35 Jahre. Direktion der Lübeck-Büchener, Die bezüglich der
die Zweigbahn Lübeck-Trave-
münde.
. Kaysersberger Talbahn (von
Colmar nach Schnierlach und
nach Winzenheim).
Straßenbahnen von Mülhausen
im Elsaß:
a) nach Ensisheim,
b) nach Wittenheim,
J0) nach Pfastatt. .
.Nebenbahn Straßburg-Markols-
heim mit Abzweigungen von Er—
stein (Rheinstraße) nach Erstein
(Reichseisenbahnhof) und von
Boofzheim nach Rheinau (Elzj.).
. Nebenbahn Straßburg-Truch-
tersheim.
Nebenbahn Oberhausbergen-
Westhofen.
3. Nebenbahn Rosheim-St. Nabor.
. Nebenbahn Diedenhofen - Mon-
dorf.
münde
Telegraxhisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
Schaffner, Nachtwächter.
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
XX. Elsfah-LTothringen.
Unterbeamte,
soweit die-
selben einer technischen Aus-
bildung nicht bedürfen.
Wie zu 1.
6
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu 5.
Wie zu 5.
40 Jahre.
40
40
40
40
40
Vorstand der Aktiengesellschaft
„Kaysersberger Talbahn“ in
Colmar (Elsaß).
Vorstand der Straßenbahn=
gesellschaft Mülhausen-
Ensisheim-Wittenheim in
Mülhausen (Elsaß).
Straßturger Straßenbahn=
gesellschaft in Straßburg
(Elsaß).
"
Vorstand der Nebenbahn Ros-
heim-St. Nabor in Straß-
burg (Els.), Vogesenstr. 59.
Vorstand der Nebenbahn
Diedenhofen - Mondorf in
Straßburg (Elsaß), Vo-
gesenftraße 59. ·
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
Ermittelung der
Militäranwärter
bestehenden oder
noch zu erlassen.
den Bestimmun.
gen sind in An.-
wendung zu brin-
gen.
Zu 5—7:
Bei der Besetzung
sind die für die
Reichs-Eisenbah:
nen geltenden Be-
stimmungen, ins-
besondere auch die
über die Ermitte-
lung zivilverser-
gungsberechtigter
Bewerber erlasse-
nen oder noch zu
erlassenden Vor-
schriften in An-
wendung zu brin-
gen.