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3. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Das Steueramt I in Schokken im Bezirke des Hauptsteueramts in Rogasen ist in ein Steuer-
amt II umgewandelt worden.
Das bisherige Nebenzollamt II in Kl. Missischken im Bezirke des Hauptzollamts zu Eydtkuhnen
wird künftig die Bezeichnung Nebenzollamt II zu Gr. Kallweitschen führen.
Das Nebenzollamt 1 Opaleniec im Bezirke des Hauptzollamts zu Neidenburg ist in ein Neben-
zollamt II umgewandelt worden unter Belassung der bisherigen Hebe= und Abfertigungsbefugnisse mit
Ausnahme der zurückgezogenen Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über ausländisches Salz
und über Getreide. .
Zu Volpriehausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Minden ist für das Kali- und Stein—
salzbergwerk der Gewerkschaft Justus J eine besondere Steuerstelle errichtet worden, die die Bezeichnung
„Salzsteueramt II zu Volpriehausen“ führt. Dieser Amtsstelle sind die folgenden, bisher dem Steuer—
amt 1 zu Uslar beigelegt gewesenen Abfertigungsbefugnisse übertragen worden:
1. zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über das von der Gewerkschaft Justus I unter
Eisenbahnwagenverschluß und unter Kolloverschluß zu versendende inländische Salz,
2. zur Ausfertigung von Begleitscheinen II über derartiges Salz.
Es ist erteilt worden: .
dem Steueramt 1 in Zempelburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dt. Krone die Befugnis
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches und ausländisches Salz,
dem Steueramt 1 zu Witzenhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugnis
zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter ohne Be-
schränkung, zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Reisegerät und die mit ihm eingehenden
zollpflichtigen Waren sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter.
Im Königreiche Bayern.
In Aschaffenburg ist unter Aufhebung des dortigen Nebenzollamts ein Hauptzollamt errichtet
worden, mit welchem die dortige Aufschlageinnehmerei vereinigt worden ist. Dem neuen Hauptzollamt
sind zugeteilt die Aufschlageinnehmereien Alzenau, Amorbach, Eschau, Gemünden, Großostheim, Laufach,
Lohr, Marktheidenfeld, Miltenberg, Obernburg, Schöllkrippen und Stadtprozelten sowie die Ubergangs-
stellen Amorbach, Frammersbach, Klingenberg, Kreuzwertheim, Lengfurt, Neunkirchen, Obersinn
und Wiesen.
Der Aufschlageinnehmerei Münchberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist die Befugnis
zur Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier erteilt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Der Zollabfertigungsstelle für Postgüter in Glashütte im Bezirke des Hauptzollamts zu Pirna
ist die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über mit der Post in das Ausland aus-
gehende Rechenmaschinen beigelegt.
Im Großherzogtume Baden.
Dem Zollamte Kehl im Bezirke des Hauptsteueramts zu Baden ist die Befugnis zur Aus-
fertigung von Ubergangsscheinen über Wein= und Biersendungen, die in Kehl verzollt werden, er-
teilt worden. -
Im Herzogtume Braunschweig.
Dem Steueramte Bad Harzburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wolfenbüttel ist die
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen II beigelegt worden.