Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Offentliche Küstenstationen für Funkentelegraphie mit unbeschränktem öffentlichen Verkehre 
befinden sich zur Zeit in 
Rirhöft, 
Arcona, 
Marienleuchte, 
Bülk, 
Helgoland, 
Cuxhaven, 
Borkum Leuchtturm und 
Borkumriff Feuerschiff. 
Diese Stationen haben ununterbrochenen Tages= und Nachtdienst. 
Berlin W. 66, den 30. März 1905. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Kraetke. 
  
4. Versicherung Swesen. 
Bekanntmachunna, 
betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch 
Landesbehörden. 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 27. Februar 1905 bestimme ich auf Grund des 
§5 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, 
daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb 
über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundes- 
staats beaufsichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich: 
A. Sachsen-Meiningen. 
Versicherungs-Verein Wallendorf mit dem Sitze in Wallendorf. 
B. Hamburg. 
Pensions-Kasse für Musiker zu Hamburg. 
Berlin, den 3. April 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar. 
  
5. Marine und Schiffahrt. 
  
Das vierte Heft des fünfzehnten Bandes der im Reichsamte des Innern herausgegebenen „Ent- 
scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von 
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,10 JA zu beziehen. 
  
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