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3. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903 über die im Jahre 1904
für die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen zu vergütenden Beträge GZentralblatt S. 727)
wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat auf Grund des § 9 Ziffer 2 Abs. 4 des
bescheen nibetde Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Reichs-Gesetzbl. 1898 S. 361)
eschlossen hat,
den Vergütungssatz für die volle Tageskost mit Brot für die Zeit der vorjährigen Herbst-
übungen in den Kreisen Gleiwitz (Stadt und Land), Cosel, Leobschütz, Neustadt O.-S.,
Oppeln (Stadt und Land), Ratibor (Stadt und Land), Rybnik, Groß-Strehlitz und Tarnowitz
im preußischen Regierungsbezirk Oppeln auf 1,00 A. zu erhöhen.
Berlin, den 8. Juni 1905.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
4. Versich erung Swesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Beaussichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch Landes-
« behörden.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 15. Mai 1905 bestimme ich auf Grund des 83
Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen,
daß bis auf weiteres die folgenden Versicherungsunternehmungen, obgleich sich ihr Geschäftsbetrieb
über das Gebiet eines Bundesstaats hinaus erstreckt, durch die Landesbehörde desjenigen Bundes-
staats beaufsichtigt werden, in dessen Gebiete sie ihren Sitz haben, nämlich:
A. Württemberg.
Ortsviehversicherungsverein Wilhelmskirch.
B. Großherzogtum Sachsen.
Beerdigungs-Unterstützungskasse des Vereins der Wirte Eisenachs und Umgebung mit
dem Sitze in Eisenach.
Berlin, den 5. Juni 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.