— 185 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
————.-——————
Zu bottehen durch alle Postasolnstalten und DVLöachhandlungen,
XXXIII. Jahrgang. Berlin, Montag, den 17. Juli 1905. V 29.
Juhalt: Polizeiwesen: Bekanntmachung über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des inter-
nationalen Mädchenhandels..w z .. Seite 186
Polizeiwesen.
Bekanntmachung
über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des internationalen
Mädchenhandels.
Im Artikel 1 des zwischen dem Reiche und anderen Staaten in Paris am 18. Mai 1904
unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen
den Mädchenhandel (Reichs-Gesetzbl. 1905 S. 695) hat sich jede der vertragschließenden Regierungen
verpflichtet, eine Behörde zu errichten oder zu bestellen, der es obliegt, alle Nachrichten über Anwerbung
von Frauen und Mädchen zu Zwecken der Unzucht im Ausland an einer Stelle zu sammeln, und die
das Recht haben soll, mit der in jedem der anderen vertragschließenden Staaten errichteten gleichartigen
Verwaltung unmittelbar zu verkehren.
Als solche Behörde ist für Deutschland, unter Zustimmung sämtlicher Bundesregierungen und
des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, das Königlich Preußische Polizeipräsidium in Berlin
bestellt worden. Die Stelle führt ihren Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung „Königlicher Polizei-
präsident, Abteilung IV, Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen
Mädchenhandels, in Berlin.“
Berlin, den 15. Juli 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Frantzius.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.