Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

— 185 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
Reichsamte des Innern. 
————.-—————— 
Zu bottehen durch alle Postasolnstalten und DVLöachhandlungen, 
XXXIII. Jahrgang. Berlin, Montag, den 17. Juli 1905. V 29. 
  
  
  
  
  
  
  
Juhalt: Polizeiwesen: Bekanntmachung über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des inter- 
nationalen Mädchenhandels..w z .. Seite 186 
  
Polizeiwesen. 
  
Bekanntmachung 
über die Bestellung einer deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung des internationalen 
Mädchenhandels. 
Im Artikel 1 des zwischen dem Reiche und anderen Staaten in Paris am 18. Mai 1904 
unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen 
den Mädchenhandel (Reichs-Gesetzbl. 1905 S. 695) hat sich jede der vertragschließenden Regierungen 
verpflichtet, eine Behörde zu errichten oder zu bestellen, der es obliegt, alle Nachrichten über Anwerbung 
von Frauen und Mädchen zu Zwecken der Unzucht im Ausland an einer Stelle zu sammeln, und die 
das Recht haben soll, mit der in jedem der anderen vertragschließenden Staaten errichteten gleichartigen 
Verwaltung unmittelbar zu verkehren. 
Als solche Behörde ist für Deutschland, unter Zustimmung sämtlicher Bundesregierungen und 
des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, das Königlich Preußische Polizeipräsidium in Berlin 
bestellt worden. Die Stelle führt ihren Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung „Königlicher Polizei- 
präsident, Abteilung IV, Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen 
Mädchenhandels, in Berlin.“ 
Berlin, den 15. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Frantzius. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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