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2. Versicherungswesen.
Bekanntmachnung,
betreffend die Verteilung der gemäß § 162 Abs. 1 des See-Unfallversicherungsgesetzes
zu entrichtenden Beiträge. Vom 13. Juli 1905.
Auf Grund des § 162 Abs. 2 letzter Satz des See-Unfallversicherungsgesetzes hat der Bundes-
rat beschlossen, »
daß die gemäß § 162 Abs. 1 des See-Unfallversicherungsgesetzes zu entrichtenden Beiträge
auf die weiteren Kommunalverbände der Seeuferstaaten im Verhältnisse derjenigen Lohn-
summen zu verteilen sind, welche sich für die Gesamtheit der in den Bezirken dieser Kom-
munalverbände in Betrieben der im § 152 a. a. O. bezeichneten Art beschäftigten Ver-
sicherten unter Berücksichtigung ihrer in das Kalenderjahr fallenden Beschäftigungsdauer
und des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter ergeben.
Berlin, den 13. Juli 1905.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
Bekanntmachung,
betreffend die Befreiung von Beamten der evangelischen Landeskirchen Preußens von
der Verpflichtung zur Invalidenversicherung (88 6, 7 des Invalidenversicherungsgesetzes
— Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 463 —). Vom 17. Juli 1905.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1905 auf Grund des § 7 des Invaliden=
versicherungsgesetzes beschlossen, daß die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes auch auf die-
jenigen Personen Anwendung zu finden haben, welchen auf Grund früherer Anstellung bei den Kirchen-
gemeinden, Instituten oder Verbänden der evangelischen Landeskirchen Preußens Pensionen im Mindest-
betrage der Invalidenrente bewilligt worden sind.
Berlin, den 17. Juli 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Werner.
33. Zoll= und Steuerwesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen der Königlich Preußische Ober-Regierungsrat Ouvrier zu
Königsberg i. Pr. an Stelle des verstorbenen Königlich Preußischen Ober-Regierungsrats Lingner der
Königlich Bayerischen Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern zu München als Reichsbevoll-
mächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in München vom 1. Juli 1905 ab beigeordnet
worden.