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3. Maß= und Gewichtswesen.
Bekanntmachungen.
1. Die Fabrikation der durch Bekanntmachung vom 18. April 1905 zur Beglaubigung zuge-
lassenen Elektrizitätszähler-Systeme — und D ist auf die Firma: Isaria-Zähler-Werke, G. m. b. H.,
in München übergegangen.
2. Außer den durch Bekanntmachung vom 18. März 1903 zur Beglaubigung zugelassenen
Elektrizitätszählern der Formen K, L, P und N stellt die Elektrizitäts zählerfabrik H. Aron in
Charlottenburg neuerdings noch vier ähnliche Formen her, welche mit den Buchstaben K G, L C,
P W vund ND bezeichnet werden. Diese vier neuen Formen sind zur Beglaubigung durch die Elek-
trischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und die beiden ersteren dem Systeme , die beiden
letzteren dem Systeme — eingereiht worden.
Eine Beschreibung der vier neuen Formen wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift bekannt
gemacht, von deren Verlag (J. Springer in Berlin N, Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen
werden können.
3. Auf Grund des § 10 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898
ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter
im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden:
XInduktionszähler für Wechselstrom, Form W, hergestellt von den Siemens-
Schuckertwerken in Nürnberg.
Eine Beschreibung des Systems wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift bekannt gemacht, von
deren Verlag (J. Springer in Berlin N, Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 31. August 1905.
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt.
In Vertretung: Hagen.
4. Zoll= und Steuerwesen.
Der Stationskontrolleur, Königlich Bayerische Zollinspektor, Hösle in Königsberg i. Ostpr. ist vom
1. September 1905 ab seiner bisherigen Dienstgeschäfte bei den Königlich Preußischen Hauptzollämtern
zu Johannisburg, Neidenburg, Pillau und Prostken sowie den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern
zu Braunsberg, Königsberg und Osterode i. Ostpr. enthoben und von dem gleichen Zeitpunkt ab an
Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors Lengfehlner den
Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Coblenz, Kreuznach, Neuwied, Saarbrücken und Trier
sowie dem Großherzoglich Luxemburgischen Hauptzollamte zu Luxemburg als Stationskontrolleur mit
dem Wohnsitz in Trier beigeordnet worden.