Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

2. Militärwesen. 
Nachstehend wird der zweite Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 (Zentralblatt 
S. 485) veröffentlichten — unter dem 31. August 1904 (Zentralblatt S. 318) abgeänderten — Gesamt- 
verzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur böffentlichen 
Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 27. September 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
Zmeiter Nachtrag 
zu dem 
Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: (11. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärlern ausschließlich vorbehalten, 
sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des 
Aufrückens bzw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
  
  
Angabe 
Z » ,,,.. Bezeichnung 
bei den für Militär, der Behörden, an welche die 
amwärter nicht aus. Bewerbungen zu richten sind 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten gichs àDBBemerkungen. 
wenn es nicht die Behörde 
senfenz in meletem selost ist, bei welcher die An- 
vorbehalten find. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
II. Staatsministerium. 
Bei Nr. 1 
Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen 
ist vor 
* Sekretäre 
einzuschalten: 
* Hauptkassenrendant, 
Rechnungsrevisoren, mindestens zur Präsident der Ansiedelungs- 
Kassierer, 1 Hälfte. kommission. 
Buchhalter. 
Die Nr. 2 
Verwaltung des Deutschen Reichs= und Königlich 
Preußischen Staatsanzeigers - 
erhält folgende Fassung: 
*Sekretäre, mindestens zur Kurator des Reichs- und 
Diätare. Hälfte Staatsanzeigers. 
Neu tritt hinzu: Juar- 
3. Geheimes Staatsarchiv in Berlin: mwisshen atn Generaldirektor der Staats- 
Registrator. ter abwechselnd. archive. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.