Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

  
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
— — 
Angabe 
bei den fuͤr Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
8. Hilfsaufseher und '# Aufseher (einschließlich 
der sog. Werkaufseher), wobei die bestandene 
Aufseherprüfung nur ein Anrecht auf Stellen 
der Gewerbegattung gibt, für welche sie be- 
standen ist, 
9. Aktuare der Hochschulen, 
10. Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, Kassen-, Biblio- 
thek-, Instituts- und Hausdiener, sowie Heizer 
der Hochschulen, 
11. Fecht- und Reitlehrer der Hochschulen, 
12. Diener der Akademie der bildenden Künste, 
der Altertumshalle, des Naturalienkabinetts, 
der Hof= und Landesbibliothek, Heizer und 
Pförtner im Sammlungengebäude, 
13. Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und lediglich 
mit Schreibwerk beschäftigte Kanzleiassistenten 
des Oberschulrats, 
14. Diener und Heizer des Oberschulrats, der 
Gymnasien, Progymnasien, Lehrer-Seminarien 
und der Turnlehrerbildungsanstalt, 
15. Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und lediglich 
mit Schreibwerk beschäftigte Kanzleiassistenten 
des Gewerbeschulrats, 
16. Diener und Heizer des Gewerbeschulrats, der 
Baugewerkeschule und der Kunstgewerbeschulen, 
sowie Ausseher der Kunstgewerbeschulen. 
III. 
Die Stellen: 
18. Floßaufseher, 
19. s Bauaufseher 
sind zu streichen, demgemäß ändern sich die 
Ziffern 20 
21 
22 
in 18, 
19, 
20, 
23 21, 
24 22. 
Bei Ziffer 2 und 18 ist in Spalte 1 statt 
„Generalbrandkasse“ zu setzen: 
Gebäudeversicherungsanstalt. 
In Ziffer 18 ist in Spalte 1 nach „Bezirksstellen“ 
anzufügen: 
sowie diejenigen Kanzleiassistenten, welchen 
bei den genannten Zentralbehörden lediglich 
die Besorgung des Schreibwerkes obliegt. 
Ebendaselbst ist in Spalte 4 die Bemerkung 
aufzunehmen: 
Bei Ziffer 20 ist das 
„Inzipienten“ zu streichen. 
vor dem Worte 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
  
Zentralstrafanstalts-Direk- 
tionen. 
Ministerium der Justiz, des 
Kultus und Unterrichts. 
Senate der Universitäten 
Heidelberg und Freiburg 
sowie der Technischen 
Hochschule in Karlsruhe. 
Ministerium der Justiz, des 
Kultus und Unterrichts. 
Oberschulrat. 
Gewerbeschulrat. 
  
  
Ministerium des Innern. 
  
  
  
  
Ziffer 13: Vgl. 8 3 
Ziffer 1 der Ztovil- 
versorgungsgrund- 
sätze. 
Zisfer 15: Vgl. 8§ 3 
Ziffer 1 der Ztoll- 
versorgungsgrund- 
sätze. 
8 3 Ziffer 1 der An- 
steuungsgrundsätze.
	        
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