Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
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Reichsamte des Innern.
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DZu beztiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
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XXX111.Jah1-gang.« Berlin, Freitag, den 20. Oktober 1905. V 43.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme 2. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
von Zivilstandsakten; — Entlassung Seite 819 Reichsgebietbe ... "..... 320
1. Kon sulatwesen.
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Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Cairo beauftragten Konsul von Versen ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze
lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Casablanca beauftragten Konsul Lüderitz ist
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §5 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze
lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vizekonsul in Rabat (Marocco), Heinrich Toennies, ist die erbetene
Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden.
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