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Altersgrenze, Bezeichnung der Behörde,
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der Stellen, welche vorzugs- * zu
der ’ariiI e » anwartermdenVakanzanmeldungenBemerkungen
Eisenbahn. weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden
1 zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
XIII. Herzogtum Anhalt.
1. Dessau-Wörlitzer Eisenbahn. Subaltern= und Unterbeamte.Eine Alters-Betriebsverwaltung der Bei der Besetung
grenze ist nicht Dessau-Wörliter Eisen-, die für den
festgesetzt. bahn in Dessau. stehenden oder noch
u erlassenden Be-
stimmungen sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn.]Wie zu 1. Eine Alters-Direktion der Gernrode-Harz- Bei der Vesetung
grenze ist nicht geroder Eisenbahngesell- 77 eieser
festgesetzt. schaft in Gernrode (Harz). icher Bestimmun-
en die für den
taatsdienst be-
stehenden oder
noch zu erlassenden
Vorschriften sinn-
gemäß zur Anwen-
dung zu bringen.
3. Näauendorf- Gerlebogker Eisenbahn Wie zu 1. 40 Jahre. Direltion der Nauendorf- Wie zu 1.
(für die anhaltische Strecke).
XIV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen-
bahn.
2. Greußen-Ebeleben-Keulaer Eisen-
bahn.
3. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn.
4. Ilmenau- Großbreitenbacher
Eisenbahn.
5. Mühlhausen -Ebelebener Eisen-
bahn (für die schwarzburg-sonders-
hausensche Strecke).
Weichensteller,
Bahnwärter.
Schaffner,
Subaltern= und Unterbeamte.
Weichensteller, Schaffner.
Stationsdiätar, Weichen-
steller, Schaffner.
Wie zu 2.
40 Jahre.
40
40
40
40
Gerlebogker Eisenbahnge-
sellschaft in Berlin, W. 66,
Wilhelmstraße 46/47.
1
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen in
Weimar.
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
XV. Fürstentum Schwarzburg-Mudolstadt.
Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn Subaltern= und Unterbeamte.40 Jahre.
(für die schwarzburg-rudolstädtische
Strecke).
Vorstand der Eisenbahngesell-
schaft Mühlhausen-Ebeleben
in Mühlhausen (Thür.).
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienft in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind die fuͤr den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Anwendung
zu bringen.