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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Januar 1905 beschlossen, daß vom 1. April 1905 ab
in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Anderungen einzutreten haben:
Tarasätze.
Lau. Tarasatz
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1r 2. 3. 4. 5. 6.
1.25824 Schaumweine in Flaschen. In Körben von 40 kg und 15 14
darunter.
OD Desgleichen. In Körben über 40 kg. 11 10
2. 25810Gepökeltes Rindfleisch. In Fässern aus hartem Holze 16 133
mit sechs eisernen Reifen
im Rohgewichte von über
200 kg.
3. 256 x JVerbrauchszucker aus Zucker-] In Fässern mit Dauben aus 14 8
rohr. hartem Holze.
Berlin, den 1. Februar 1905.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rauschning.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Die Steuerämter II zu Bodenteich im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lüneburg und zu See-
hausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Magdeburg II sind aufgehoben.
Die Steuerämter I zu Ratzebuhr im Bezirke des Hauptzollamts zu Kolberg und zu Issum
im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wesel sind, und zwar das letztere unter Belassung seiner bisherigen
Befugnisse, in Steuerämter II umgewandelt worden.
Das bisherige Hauptzollamt Inowrazlaw sowie die bisherigen beiden Salzsteuerämter I
(Königliche Saline und Privat-Bergwerk) ebendaselbst führen künftig die Bezeichnung „Hauptzollamt
in Hohensalza“, „Salzsteueramt 1 (Königliche Saline) in Hohensalza“ und „Salzsteueramt 1 (Privat-
Bergwerk) in Hohensalza“.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramt l zu Königswinter im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, —
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof in Cassel im Bezirke des Hauptsteueramts daselbst die
Befugnis zur Abfertigung von Getreide, das mit dem Anspruch auf Erteilung von Einfuhrscheinen
zur Ausfuhr angemeldet wird, .
demSteueramtIquarmenimBezirkedesHauptsteueramtszuElberfelddieBefugniszur
Abfertigung von Wollwaren der Tarif-Nummer 41 4 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen
dieser Nummer,