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b) für die Reichsmilitärgerichtsboten:
Aus grauem Tuche nach dem Schnitte für Mannschaften, ohne Kragenpatten und Schulterklappen.
Die Militärgerichtsboten führen auf den vorderen Kragenecken eine vergoldete Rosette, der
Boten meister deren zwei. Im übrigen ohne jedes Abzeichen.
5. Umhang.
Die oberen Beamten dürfen sich eines Umhanges und einer Kapuze in der für Offiziere vor-
geschriebenen Form und bei denselben Gelegenheiten wie die Offiziere bedienen.
6. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Die Steuerämter 1 in Lagow im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen, in Strasburg U.-M.
im Bezirke des Hauptsteueramts zu Prenzlau, in Wusterhausen a. D. im Bezirke des Hauptsteueramts
zu Neu-Ruppin sind unter Belassung ihrer bisherigen Befugnisse in Steuerämter II umgewandelt worden.
Das Steueramt II in Luckenwalde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Potsdam ist in ein
Steueramt 1 und die Steuerämter I in Lupow im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stolp i. P. und
in Märkisch-Friedland im Bezirke des Hauptsteueramts zu Deutsch-Krone sind in Steuerämter II um-
gewandelt worden.
Das Salzsteueramt 1 in Rothenfelde im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osnabrück ist unter
Belassung seiner bisherigen Befugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt II in Schwerta im Bezirke des Hauptsteueramts zu Görlitz ist nach Hart-
mannsdorf verlegt worden.
Die Zollniederlage bei dem Steueramt I zu Wiesbaden im Bezirke des Hauptsteueramts zu
Biebrich ist aufgehoben worden.
Das Steueramt I in Mohrungen und das Steueramt II in Saalfeld sind von dem Bezirke
des Hauptsteueramts zu Osterode abgezweigt und dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Braunsberg
zugewiesen worden.
Das Nebenzollamt II in Rissakrug im Bezirke des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. ist
in ein Nebenzollamt 1 umgewandelt worden.
An der die Landesgrenze gegen Österreich überschreitenden Nebenbahn Friedeberg a. Qu.—
Heinersdorf a. T. ist auf dem auf österreichischem Gebiete belegenen Bahnhofe Heinersdorf a. T. ein zum
Bezirke des Hauptsteueramts in Görlitz gehöriges Nebenzollamt 1 zu Heinersdorf a. T. errichtet worden.
Es ist erteilt worden:
dem Nebenzollamt 1 in Pissakrug die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I
über Pferde, Getreide, Hülsenfrüchte, Olsaaten und Sämereien sowie die unbeschränkte Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen J,
dem neuerrichteten Nebenzollamt I zu Heinersdorf a. T. die Befugnis
1. zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen und IL,
2. zur Erledigung von Salz- und Zuckerbegleitscheinen J und II,
3. zur Abfertigung des Waren-Ein- und Ausganges im Eisenbahnverkehre (§8 63 und
66—71 V. Z.G.),
4. zur Abfertigung von geweiften Leinen— (Bündel-) Garn der Tarifnummern 223a und b,
von Leinwand der Tarifnummern 22f, g 1 und 2 und Anmerkung zu f und g sowie
von Wollwaren der Tarifnummern 41 4 5 und 6 zu anderen als den höchsten Zollsätzen
dieser Nummern,
5. zur Erledigung von Ubergangsscheinen,