Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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4. Militär wesen. 
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Bekanntmachung. 
In Abänderung der der Bekanntmachung vom 25. Februar 1901 (Zentralblatt S. 48) bei- 
gegebenen Klasseneinteilung der Lieferungsverbände hat der Bundesrat beschlossen, die Kreise 
Hattingen, Gelsenkirchen (Stadt und Land), Hörde und Schwelm in der Provinz Westfalen sowie den 
Stadtkreis Remscheid in der Rheinprovinz der Vergütungsklasse I1I der Lieferungsverbände zuzuweisen. 
Berlin, den 14. Dezember 1905. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
5. Maß= und Gewichtswesen. 
Pekanntmachung. 
Auf Grund des § 10 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Jumi 1898 
(Reichs-Gesetzbl. S. 905) ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die 
Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt 
worden: 
Motorzähler für Gleichstrom, Form B N R, NJ R, A R &.R R hergestellt von den 
Isaria-Zähler-Werken, G. m. b. H. in München. 
Die Systembeschreibung wird in der Elektrotechnischen Zeitschrift bekannt gemacht, von deren 
Verlag (J. Springer in Berlin N., Monbijouplatz 3) Sonderabdrücke bezogen werden kömnen. 
Charlottenburg, den 7. Dezember 1905. 
Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt. 
Warburg. 
  
G. Auswauderung wesen. 
Pekanntmachung. 
Mit Zustimmung des Bundesrats werden auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungs- 
wesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) die „Ausnahmen von den Vorschriften über Aus- 
wandererschiffe für die zur Auswandererbeförderung nach einem großbritannischen Hafen bestimmten 
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