Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Im Großherzogtume Sachsen-Weimar. 
Die Steuerrezeptur in Geisa wird mit dem 1. April 1905 aufgehoben werden. 
Im Herzogtum Anhalt. 
Dem Steueramt l in Cöthen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Dessau ist die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Kakao in Bohnen, welcher für die Firma F. A. Schreiber zu 
Cöthen bestimmt ist, erteilt worden. 
  
Berichtigung der Mitteilung in Nr. 5 des Zentralblatts vom 3. Februar 1905. 
Das Königlich Bayerische Nebenzollamt Kempten ist nicht dem Hauptzollamte Lindau, sondern 
dem Hauptzollamte zu Memmingen untergeordnet. 
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich Preußische Ober-Regierungsrat Lingner 
in München ist gestorben. 
  
4. Versicherungs wesen. 
  
Bekanntmaochung, 
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
Landesbehörde. 
—. 
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 6. Februar 1905 bestimme ich auf Grund des 
§ 3 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen, 
daß bis auf weiteres 
der Feuerversicherungsverein auf Gegenseitigkeit des Verbandes der fränkischen Dampf- 
dreschereien in Würzburg, 
obgleich er seinen Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Bayern hinaus erstreckt, durch die 
Königlich Bayerische Landesbehörde beaufsichtigt wird. 
Berlin, den 27. Februar 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar, 
 
	        
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