I. Der Bankerott des Fridericianischen Staates. 329
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aber und ihrer wirtschaftlichen Blüte erstrebten diese weder noch
gewannen sie recht wirkliche Lebensgemeinschaft mit den alten
Provinzen, und auch prenßischerseits wurde kanm recht versucht,
sie dem Staatsverbande fest einzufügen. Wie bloß durch
Personalunion mit Preußen verbunden, lebten sie, von Hardenberg
wie von einem Vizekönig regiert, nach ihrem eigenen
Gesetz und Recht. Den alten Provinzen an Kultur überlegen,
wurden sie, wie das in solchen Fällen wohl geschieht, höchst
respektvoll behandelt und möglichst wenig belastet. Uebler noch
war es, daß man ähnlich auch mit den neuen polnischen Landen
verfuhr. Unter Graf Hoym behielten sie eine Selbständigkeit,
die um so weniger am Platz war, als hier seine höhere Kultur
den neuen Herrn verpflichtet hätte durchzugreifen und sie der
Halbbarbarei zu entreißen, in die sie lange Mißwirtschaft gestürzt
hatte. Statt dessen trat man auch dort nicht bloß schonend,
sondern zaghaft auf. Des Segens deutscher Kultur sollten die
aller staatlichen Ordnung entwöhnten Polen zwar teilhaftig
werden; daß sie aber ihrerseits auch Pflichten zu übernehmen
hatten, Pflichten, von denen nichts nachgelassen werden konnte, —
das ihnen beizubringen, wurde in menschlich begreiflicher, politisch
aber höchst unkluger Rücksichtnahme kaum versucht. Auf
diese Weise ließ sich der nationale Gegensatz freilich nicht begleichen
und der konfessionelle nicht mildern. Der polnische
Edelmann verschmerzte es nicht, seiner Herrenrechte beraubt
und dem Gesetz unterstellt zu sein. Der polnische Bauer aber
blieb in der Hand der Geistlichen ein gefügiges Werkzeug zum
Kampf gegen Deutschtum und Protestantismus. Die neuen
polnischen Unterthanen Friedrich Wilhelms glaubten nicht daran,
daß es sich um ein dauerndes Verhältnis handle, sondern erhofften
baldige Lösung von Preußen. Trotz des wirtschaftlichen
Gedeihens, das sie brachte, erschien ihnen die Herrschaft Preußens
als eine Fremdherrschaft. Gewisse Vorgänge konnten sie in
dieser Meinung nur bestärken. Als ob die neue Erwerbung
nicht dem Staate, sondern den an seiner Leitung Beteiligten
gehörte, stürzten sich diese auf sie wie eine Beute, die ein
glückliches Ungefähr ihnen in den Schoß geworfen. Von einer
Kolonisation wie unter Friedrich II. in Westpreußen ist ernst-