Volltext : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

216  Lujo  Brentano.  (488

der  Gewerkvereine  für  ihre  Mitglieder,  in  welcher  ihr  eigentliches  Weser  besteht
  und  die  nirgend  dwo  fehlen  darf,  wo  von  einem  Gewerkvereine
die  Rede  sein  soll,  ist  die  Unterstützung,  welche  fie  ihren  Mitgliedern  bei  Arbeitzlofigkeit,
  einerlei  ob  dieselbe  durch  Mangel  an  Nachfrage  oder  durch  Arbeitseinstellung
oder  Aussperrung  hervorgerufen  ist,  zu  Theil  werden  lassen.“

Die  englischen  Gewerkvereine,  führe  ich  weiter  aus,  gewähren  ihren  Mitgliedern
diese  Unterstützung  bei  Arbeitslosigkeit.  Einige  unter  ihnen  erstrecken  ihre  Fürsorge
auch  auf  die  Unterstützung  der  Kranken,  der  Invaliden,  der  Altersschwachen  und  auf
das  Begräbniß  der  Gestorbenen.  In  diesem  Falle  werden  aber  für  diese  weiteren
Unterstützungen  seitens  der  Gewerkvereine  nicht  verschiedene  Kassen  geführt:  alle
Unterstützungen,  welche  die  Gewerkvereine  gewähren,  werden  nur  aus  einer  Kasse
6t  ahlt,  ebenso  wie  auch  behufs  Versicherung  für  den  Fall  des  Eintritts  von  Arbeitsoscgleit,
  Krankheit  und  Invalidität,  für  den  Fall  des  Alters  und  des  Todes  nur
ein  einheitlicher  Betrag  von  einem  Shilling  wöchentlich  entrichtet  werden  muß.  Der
Vortheil  dieser  Kasseneinheit  ist,  daß  ein  Mitglied,  welches  wegen  Arbeitslofagkeit
Unterstützung  erhält,  keine  Beiträge  zur  Versicherung  gegen  Krankheit  und  die  übrigen
Unglücksfälle,  von  denen  es  bedroht  ist,  bezahlen  muß,  und  daß  somit  der  Eintritt
von  Arbeitslosigkeit  die  in  der  Gewerkvereinskasse  Versicherten  nicht  in  Gefahr  bringt,
ihre  Ansprüche  auf  Unterstützung  im  Fall  des  Eintritts  jener  Unglückfälle  zu  verieren.


So  großartig  die  Resultate  sind,  bemerke  ich  weiter,  welche  die  englischen
Gewerkvereine  auf  diese  Weise  erzielt  haben,  so  hat  die  geschilderte  Kasseneinheit  doch
eine  Schattenseite.  Diese  ist  zwar  nicht  da  zu  suchen,  wo  sie  als  Regel  gesucht  wird:
die  üblichen  gegen  jene  Kasseneinheit  gemachten  Einwendungen  find  nicht  stichhaltig.
„Dagegen“,  sage  ch  wörtlich  auf  S.  184,  „ist  es  ein  schwerwiegendes  Bedenken
egen  die  Kasseneinheit,  daß  jedes  Ausscheiden  aus  dem  Gewerkvereine  für  den  Auscllidenden
  auch  den  Verlust  aller  Ansprüche  auf  Kranken-,  Alters-,  Invaliden=  und
Begräbniß-Unterstützung  nach  sich  zieht.  Damit  wird  ein  nicht  zu  rechtfertigender
Zwang  auf  die  Gewerkvereinsmitglieder  geübt:  Entweder  sie  müssen  ihre  Ansprüche
auf  Kranken-,  Alters-,  Invaliden=  und  Begräbniß-Unterstützung  verlieren,  wenn  sie
mit  dem  Thun  und  Lassen  des  Gewerkvereins  nicht  mehr  übereinstimmen,  oder  sich
Maßnahmen,  die  sie  mihbintgen.  fügen,  um  jene  Ansprüche  auf  Unterstützung  nicht
preiszugeben.  Und  dieser  hesstos  gegen  die  individuelle  Freiheit  ist  so  schwerwiegend,
*2  eine  Neuordnung  des  Kassenwesens  der  Gewerkvereine  dringend  nothwendig  er

eint.“  -

Entschiedener  kann  man  "ch  gegen  die  „Kasseneinheit“  ohenbar  nicht  anssprechen.
  Allein,  so  fahre  ich  fort,  diese  Neuordnung  darf  freilich  nicht  so  stattfinden,
  wie  Dr.  Max  Hirsch  sie  in  seinen,  den  englischen  nachgeahmten  deutschen  Gewerkvereinen
  versucht  hat.  Derselbe  hat  nämlich  an  die  Stelle  der  Kasseneinheit  der  eng
lischen  Gewerkvereine  eine  Vielheit  von  Kassen  gesetzt;  er  hat  je  eine  besondere  Kasse
für  Verficherung  für  den  Fau  von  Krankheit,  Invalidität,  Alter,  Tod  und  Arbeitzfigkeit

  errichtet;  allein  seine  Kasse  für  Versicherung  für  den  Fall  von  Arbeits-=losigkeit
  unterstützt  ihre  Mitglieder  nur  bei  Arbeiksrinste  ung  und  Aussperrung;  bei
Arbeitslosigkeit  in  Folge  mangelnder  Kachsrage  gewährt  sie  keine  Unterstützung,  von
welcher  diese  Mitzlieder  leben  und  ihre  verschiedenen  Kasenkitrüge  bestreiten  könnten.
„Diese  für  die  Gewerkvereine  wesentliche  und  unentbehrliche  Art  der  Verficherung“,
sage  ich  wörtlich,  „fehlt  dermalen  bei  den  deutschen  Gewerkvereinen!  Die  deutschen
Gewerkvereine  geben  ihren  in  Folge  mangelnder  Nachfrage  arbeitslos  gewordenen
Mitgliedern  keine  Unterstützung:  ihre  Statuten  enthalten  blos  die  Bemerkung,  daß
die  Unterstützung  derienigen  Mitzlieder.  welche  in  Folge  der  Geschäftsstockung
arbeitslos  werden,  eine  zukünftige  Aufgabe  der  Gewerkvereine  sei,  sobald  die  Kaffenverhältnisse
  es  erlauben.  Da  die  deutschen  Gewerkvereine  sonach  eine  der  wesentlichsten,
  vielleicht  die  wesentlichste  der  Aufgaben  der  Gewerkvereinsorganisation  nicht
erfüllen,  in  den  zehn  Jahren  *  Bestehens  aber  auch  nur  ein  paar  Arbeitseinstellungen
  von  8  zweifelhaftem  Werthe  und  mit  unglücklichem  Ausgange  aufzuweisen
  haben,  haben  sie  als  Gewerkvereine  den  deutschen  Arbeitern  bisher
noch  gar  nichts  genützt  und  es  erklärt  sich  hieraus  zur  Genüge  ihr  geringes  Fortschreiten,
  wo  man  nicht  sogar  von  ihrem  Rückgang  gegenüber  der  socialdemokrati  ##
Bewegung  zu  reden  hat.  Die  Kranken-,  Invaliden-,  Alterversorgungs=  und  Begräbnißkassen,
  welche  ursprünglich  den  Arbeitern  als  zu  erwartende  Nebenvortheile