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der Gewerkvereine für ihre Mitglieder, in welcher ihr eigentliches Weser besteht
und die nirgend dwo fehlen darf, wo von einem Gewerkvereine
die Rede sein soll, ist die Unterstützung, welche fie ihren Mitgliedern bei Arbeitzlofigkeit,
einerlei ob dieselbe durch Mangel an Nachfrage oder durch Arbeitseinstellung
oder Aussperrung hervorgerufen ist, zu Theil werden lassen.“
Die englischen Gewerkvereine, führe ich weiter aus, gewähren ihren Mitgliedern
diese Unterstützung bei Arbeitslosigkeit. Einige unter ihnen erstrecken ihre Fürsorge
auch auf die Unterstützung der Kranken, der Invaliden, der Altersschwachen und auf
das Begräbniß der Gestorbenen. In diesem Falle werden aber für diese weiteren
Unterstützungen seitens der Gewerkvereine nicht verschiedene Kassen geführt: alle
Unterstützungen, welche die Gewerkvereine gewähren, werden nur aus einer Kasse
6t ahlt, ebenso wie auch behufs Versicherung für den Fall des Eintritts von Arbeitsoscgleit,
Krankheit und Invalidität, für den Fall des Alters und des Todes nur
ein einheitlicher Betrag von einem Shilling wöchentlich entrichtet werden muß. Der
Vortheil dieser Kasseneinheit ist, daß ein Mitglied, welches wegen Arbeitslofagkeit
Unterstützung erhält, keine Beiträge zur Versicherung gegen Krankheit und die übrigen
Unglücksfälle, von denen es bedroht ist, bezahlen muß, und daß somit der Eintritt
von Arbeitslosigkeit die in der Gewerkvereinskasse Versicherten nicht in Gefahr bringt,
ihre Ansprüche auf Unterstützung im Fall des Eintritts jener Unglückfälle zu verieren.
So großartig die Resultate sind, bemerke ich weiter, welche die englischen
Gewerkvereine auf diese Weise erzielt haben, so hat die geschilderte Kasseneinheit doch
eine Schattenseite. Diese ist zwar nicht da zu suchen, wo sie als Regel gesucht wird:
die üblichen gegen jene Kasseneinheit gemachten Einwendungen find nicht stichhaltig.
„Dagegen“, sage ch wörtlich auf S. 184, „ist es ein schwerwiegendes Bedenken
egen die Kasseneinheit, daß jedes Ausscheiden aus dem Gewerkvereine für den Auscllidenden
auch den Verlust aller Ansprüche auf Kranken-, Alters-, Invaliden= und
Begräbniß-Unterstützung nach sich zieht. Damit wird ein nicht zu rechtfertigender
Zwang auf die Gewerkvereinsmitglieder geübt: Entweder sie müssen ihre Ansprüche
auf Kranken-, Alters-, Invaliden= und Begräbniß-Unterstützung verlieren, wenn sie
mit dem Thun und Lassen des Gewerkvereins nicht mehr übereinstimmen, oder sich
Maßnahmen, die sie mihbintgen. fügen, um jene Ansprüche auf Unterstützung nicht
preiszugeben. Und dieser hesstos gegen die individuelle Freiheit ist so schwerwiegend,
*2 eine Neuordnung des Kassenwesens der Gewerkvereine dringend nothwendig er
eint.“ -
Entschiedener kann man "ch gegen die „Kasseneinheit“ ohenbar nicht anssprechen.
Allein, so fahre ich fort, diese Neuordnung darf freilich nicht so stattfinden,
wie Dr. Max Hirsch sie in seinen, den englischen nachgeahmten deutschen Gewerkvereinen
versucht hat. Derselbe hat nämlich an die Stelle der Kasseneinheit der eng
lischen Gewerkvereine eine Vielheit von Kassen gesetzt; er hat je eine besondere Kasse
für Verficherung für den Fau von Krankheit, Invalidität, Alter, Tod und Arbeitzfigkeit
errichtet; allein seine Kasse für Versicherung für den Fall von Arbeits-=losigkeit
unterstützt ihre Mitglieder nur bei Arbeiksrinste ung und Aussperrung; bei
Arbeitslosigkeit in Folge mangelnder Kachsrage gewährt sie keine Unterstützung, von
welcher diese Mitzlieder leben und ihre verschiedenen Kasenkitrüge bestreiten könnten.
„Diese für die Gewerkvereine wesentliche und unentbehrliche Art der Verficherung“,
sage ich wörtlich, „fehlt dermalen bei den deutschen Gewerkvereinen! Die deutschen
Gewerkvereine geben ihren in Folge mangelnder Nachfrage arbeitslos gewordenen
Mitgliedern keine Unterstützung: ihre Statuten enthalten blos die Bemerkung, daß
die Unterstützung derienigen Mitzlieder. welche in Folge der Geschäftsstockung
arbeitslos werden, eine zukünftige Aufgabe der Gewerkvereine sei, sobald die Kaffenverhältnisse
es erlauben. Da die deutschen Gewerkvereine sonach eine der wesentlichsten,
vielleicht die wesentlichste der Aufgaben der Gewerkvereinsorganisation nicht
erfüllen, in den zehn Jahren * Bestehens aber auch nur ein paar Arbeitseinstellungen
von 8 zweifelhaftem Werthe und mit unglücklichem Ausgange aufzuweisen
haben, haben sie als Gewerkvereine den deutschen Arbeitern bisher
noch gar nichts genützt und es erklärt sich hieraus zur Genüge ihr geringes Fortschreiten,
wo man nicht sogar von ihrem Rückgang gegenüber der socialdemokrati ##
Bewegung zu reden hat. Die Kranken-, Invaliden-, Alterversorgungs= und Begräbnißkassen,
welche ursprünglich den Arbeitern als zu erwartende Nebenvortheile