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Z. Handels- und Gewerbewesen.
Bekanntmachung.,
betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1906 (Zentralblatt S. 942) wird hierdurch
bekannt gemacht, daß die Ein= und Durchfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge,
Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den Niederlanden zur See auch über
das niederländische Zollamt Hoek van Holland erfolgen darf.
Berlin, den 6. Oktober 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquidères.
4. Militär wesen.
Bekunntmachung.
Das durch Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Zentralblatt S. 191) veröffentlichte Ver-
zeichnio der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen wird an den betreffenden
Stellen geändert wie folgt:
III. Militärverwaltung.
Ziffer 13. KRaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen.
Der zweite Abschnitt erhält nachstehende Fassung:
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und als Hausinspektor. Diese Beamten
werden aus der Zahl der angestellten Lazarettverwaltungsbeamten entnommen.
Ziffer 21. Technische Institute der Artillerie.
Es tritt hinzu:
Materialverwalter beim Militär-Versuchsamt in Berlin.
Ziffer 26. Garnison-Bauwesen
erhält folgende Fassung:
26. Militär-Bauwesen.
Militär-Bauregistratoren.
Berlin, den 6. Oktober 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.