Contents: Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

48 § 3. Deutsche Sprache mit Lesen und Schreiben. 
4. Zugübungen zur Befreiung und Befestigung der Hand 
sind an geeigneten Stellen des Lehrganges einzuschalten 5). 
5. Der Unterricht ist vorherrschend als Massenunterrichtssb) 
und unter Beihilfe des Taktierens 6) zu betreiben 0). 
2. Rechtschreiben. 
1. Die Ubungen iim Rechtschreiben?!) bezwecken die An- 
eignung der Fertigkeit, ohne Verstoß gegen die Hauptregeln 
der Orthographie '5# u. 2b) zu schreiben. 
2. Diese Übungen sind im Anschluß an das Lesen und 
beziehentlich die Deutsche Sprachlehre auf sämtlichen Unterrichts- 
stufen vorzunehmen 75). 
3. Dieselben umfassen das Abschreiben 4), das Aufschreiben 
sowohl nach dem Gedächtnis 5), als auch nach Maßgabe be- 
stimmter orthographischer Regeln 76) und das Nachschreiben von 
Diktaten?)). 
4. Während der letzten vier Schuljahre 775) ist mindestens 
aller 14 Tage's) eine Arbeit in das dazu bestimmte Heft ein- 
zutragen 75). 
3. Aufsatzschreiben. 
1. Die Ubungen im Aussatzschreiben bezwecken die An- 
eignung der Fertigkeit, Gedanken richtig und geordnet nieder- 
zuschreiben? d). 
2. Vorbereitet durch den Sprachunterricht der Elementar- 
stufe beginnen diese Ubungen im dritten Schuljahre #0. 
3. Dieselben erstrecken sich hauptsächlich auf die Fertigung 
einfacher Erzählungen, Beschreibungen, Vergleichungen, Briefe 
und Geschäftsaufsätze 300). 
4. Geeigneten Stoff bieten besonders die Lesestunden, aber 
auch der übrige Unterricht und die Lebenserfahrung der Kinder #1). 
5. Die Aufsätze sind nach Stoff und Form vorgängig zu 
besprechen, so jedoch, daß die Schüler von Stufe zu Stufe
	        
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