Contents : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

II.  Civilrecht.  B.  Dingliche  Rechte.  253

verfügung  zur  Wahrnehmung  des  öffentlichen  Interesse.
XIVI,  Zum  Festungsrayongesetze  vom  21.  Dezember
Abs.  2.  Werthöfeststellung.
g  Eigenth  Vertretung  der
Ortsgemeinde.  Ersitzung  gegen  dieselbe.  L,  287.  Gemeinschaftlichkeit
  der  Winkel  und  Zwischenräume  zwischen  Häusern.
Preuß.  Landr.  EB.  IV,  153.  Gebäude-Errichtung  an  zu
öffentlichen  Straßen  bestimmten  Terrain.  Rhein.  Recht.  EB.
IV,  193.  Die  aus  dem  Grund-Eigenthum  fließende  Verfügungsgewalt
  wird  beschränkt  durch  das  gleiche  Recht  des
Nachbarn.  Rhein.  Recht.  EB.  IV,  377.  Uneriaubte
Selbsthilfe  des  Eigenthümers.  EV.  IV,  377.

2)  Erwerbung  des  Eigenthums.  Traditio  longa
manu.  Constitutum  possessorium.  XLV,  36.  Ist  zum
Erwerb  des  Eigenthums  die  Tradition  noch  nothwendig,  wenn
der  Erwerber  bereits  im  Besitze  der  Sache  ist?  XIIII,  10.
Zur  Lehre  von  dem  Eigenthumsübergang.  Aucghändigung
der  Erwerbsurkunden.  XIIII,  394.  Eigenthumserwerb
durch  den  Mandatar  nach  bayer.  Landr.  XLIV,  28.  Eigenthumserwerb
  nach  Art.  306  des  HGB.  und  dessen  Wirkung
gegen  spätere  gutgläubige  Besitzer.  Bezügliche  Beweislast.

III,  170.  Ersitzung  des  Eigenthums  an  Immobilien
nach  Regensburger  Statutarrecht.  Die  desfallsige  Bestimmung
  der  Wachtgedingsordnung  erscheint  als  aufgehoben.
XIIV,  412.  Erwerb  des  Eigenkhums  an  einem  Quellwasser.
XIII,  390.  Zu  den  Amortisationsgesetzen.  XLIX,  231.

3)  Rechtsmittel.  Zur  Lehre  von  der  Negatorienklage.
  XLV,  0,  25,  347.  Zur  Negatorienklage.  Regenwasserleitung
  auf  des  Nachbarn  Grundstück  durch  bauliche
Aenderungen.  XLVI,  221.  Negatorienklage  in  Folge  schädlicher
  Einwirkung  eines  Gewerbebetriebes  auf  des  Nachbarn
Grundstück.  XIVI,  343.  Betreten  fremder  Grundstücke  in
Nothlage.  Ausschluß  der  Negatorienklage.  XIVII,  160.
Actio  nogatorie  auf  Herstellung  solcher  Einrichtungen,  durch
welche  das  mit  dem  Gewerbebekrieb  verbundene  Geräusch  auf
eln  erträgliches  Maß  zurückgeführt  wird.  EB.  IV,  148.
Regatorienklage.  Eigenthumsbeschädigung  durch  Tauben.

II,  94.  Desgleichen.  Eigenthumsverletzung  durch  mündliche
  Berühmung  (auch  des  Miteigenthums)  als  Veranlassung
der  Klage.  XIIII,  204.  Begründung  der  Behauptung,
der  Weg  sei  ein  öffentlicher,  gegenüber  der  Negatorienklage.
XIIII,  92.  Vindikation  öffentlich  versteigerter  Sachen.
Preuß.  Landr.  XII,  230.  Konkurrenz  der  Entschädigungsklage
  gegen  den  unredlichen  Erwerber  und  der  Eigenthumsklage
  gegen  den  wirklichen  Besitzer.  Preuß.  Landr.  b
282.  Zur  Lehre  von  der  actio  publiciana.  XLVI,  170.
Zum  Münchener  Stadtrecht.  Actio  publiciana,  deren  Wir-1871.

  Auslegung  des  §&  35
II,  61.  Orts  ind