Hauptamtsbezirk
für die Zeit vom
233
Anlage 20.
Anmeldestelle
Nachweisung)
über die durch Anrechnung von Einfuhrscheinen beglichenen Zollbeträge
ten bis zum
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1900
Kummer des Blattes:
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1) Für jede einzelne Ware, für die der Zoll mit mehreren Einfuhrscheinen über dieselbe Getreideart in Zahlung gegeben ist,
braucht nur ein Zählstreisfen über die Gesamtsumme angefertigt zu werden.
?) Bemerkung zur Spalte 8:
Die Anschreibungen über bei der Ablösung von gestundeten Zollgefällen und bei Abrechnung
von Reisstärke-Konto in Anrechnung gebrachte Einfuhrscheine sind mit dem Vermerk „auf Stundung“ oder „Reisstärke-Konto“ unter der
Linie zu versehen. Sind auf einem Stundungsanerkenntnisse, welches teilweise durch Einfuhrschein eingelöst wird, mehrere Waren-
gattungen mit Zollbeträgen enthalten, welche jede für sich den in einem Einfuhrscheine bezifferten Zollbetrag erreichen oder übersteigen,
so hat die Zollstelle zu bestimmen, für weihe Barengattung der gestundete Zollbetrag als durch Einfuhrschein beglichen angesehen
werden soll.