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Anlage D.
(Gerstenzollordnung § 13.)
Prüfung der Gerste hinsichklich ihrer Brauchbarkeil zur Malz-
bereilung.
Zu Brauzwecken dienen vorwiegend zweizeilige Gersten (Imperial-, Chevaliergerste, zwei-
zeilige Landgerste), in beschränktem Umsange auch vierzeilige und sechszeilige Gersten (Schwarze=
meer-, Slovakengerste, rumänische Gerste). Die sechszeilige Gerste besitzt oft ein geringes Hektoliter-
gewicht. Sie ist leicht daran zu erkennen, daß sie Körner enthält. die etwas gebogen und stark
um ihre Achse gedreht erscheinen.
Im übrigen können die nachstehend bezeichneten Merkmale als Anhaltspunkte für die
Prüfung und Erkennung von Gersten dienen, die als zur Malzbereitung geeignet anzusehen sind.
1. Allgemeine äußere Beschaffenheil.
Gute Braugerste ist frei von Verunreinigungen, Unkrautsamen und zerbrochenen oder ver-
letzten Körnern. Zeigt die Sendung diese Beschaffenheit, so ist im allgemeinen anzunehmen, daß
die Gerste zur Malzbereitung bestimmt ist; das Gegenteil schließt diese Annahme nicht aus.
2. Form und Größe der Körner.
Die Körner von Braugerste sind vollkommen gefüllt, etwas bauchig, im allgemeinen von
gleicher Größe und feinschalig.
3. Farbe.
Die Farbe der Körner ist meist, auch an den Spitzen, gleichmäßig weißlich, weißlich-gelb
oder gelb und glänzend.
4. Geruch.
Der besonders beim Anhauchen deutlich bemerkbar werdende Geruch der Braugerste ist
frisch und rein strohartig, nicht dumpfig.
5. Schwere der Körner.
Die zur Malzbereitung geeigneten Körner sinken im Wasser unter. Auf dem Wasser
schwimmende Körner finden zur Malzbereitung keine Verwendung.
6. Innere Beschaffenheit der Körner.
Wird Braugerste mit einem scharfen Messer oder einem Getreideprüfer (Farinatom) in
der Richtung der Längsachse zerschnitten, so zeigt sie im Innern einen gelblich-grünlichen Keim-
ling in einem das Korn ganz ausfüllenden kreidig weißen Mehlkörper. Körner mit glasig durch-
Sihbnende oder speckigem Mehlkörper sind in Braugerste in der Regel nur in geringen Mengen
vorhanden.