Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Transmission  der  Vorzugsrechte.  123

der  legislative  Grund,  aus  welchem  der  Ehefrau
ein  Vorzugbrecht  nicht  für  alle  sondern  nur  für  die
bezeichneten  Forderungen  eingeräumt  worden  sei,
liege  in  den  beschränkten  Rechten,  welche  den  Ehefrauen,
  und  den  ausgedehnten  Befugnissen,  welche
den  Ehemännern  an  diesen  Vermögenstheilen  während
  der  Ehe  zustehen,  und  in  Folge  welcher  den
Ehefrauen  die  Sicherung  ihrer  Rechte  in  Ansehung
derselben  besonders  erschwert  sei,  so  ist  dieses  ganz
richtig;  aber  gerade  hieraus  ergibt  sich,  daß,  wenn
die  genannten  Vermögenstheile  an  Dritte  übergehen,
dieser  legislative  Grund  nicht  mehr  vorhanden  ist,
so  daß  also  aus  demselben  nicht,  wie  der  oberste
Gerichtshof  gethan  hat,  auf  ein  priv.  causae,  sondern
  nur  auf  ein  priv.  personae  zu  schließen  ist.

So  verhält  sich  die  Sache  nach  gemeinem  und
bayerischem,  anders  aber  nach  preußischem  Rechte,
indem  dieses  im  LR.  Th.  1  Tit.  11  S.  404  ausdrücklich
  vorschreibt,  daß  auch  solche  Vorrechte,  welche
einer  Forderung  mit  Rücksicht  auf  die  persönlichen
Elgenschaften  ihres  ersten  Inhabers  beigelegt  sind,
auch  auf  einen  neuen  Inhaber  der  Forderung  überehen.

8  Wenn  daher,  wie  aus  wiederholten  Allegaten
des  preuß.  LR.  erscheinen  will,  durch  jenes  Erkenntniß
  ein  der  Herrschaft  des  preuß.  LR.  unterworfenes
  Rechtsverhältniß  zur  Entscheidung  kam,
so  daß  also  die  in  diesem  Rechte  bezüglich  des
Ueberganges  der  Privilegien  bestehenden  allgemeinen
Vorschriften  zur  Anwendung  kommen  mußten,  so  ist
gegen  die  oberstrichterliche  Entscheidung  nichts  einzuwenden.


Ad  4:  Geschwister  des  Schuldners.

Für  diese  Forderungen  besteht  auch  ein  gesetzlicher
Titel  zur  Hypothek  auf  den  zur  elterlichen  Verlassenschaft
  gehörigen  Immobilien,  indem  unter  den
im  Hyp.-Ges.  §.  12  Nr.  8  aufgeführten  Miterben