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renden Parteien: hier also war der Punkt, wo der Schwache
dem Starken gegenüber stets rechtlos war.
Wäre es aber möglich gewesen, das Legitimitätsprincip
in ganz Europa zu wirklicher zweifelloser Herrschaft zu bringen
und in dieser Herrschaft durch eine Collectivgarantie der europäischen
Mächte zu erhalten, das internationale Recht würde
ebenso sichere Schutzmittel für die Existenz der Staaten und
Dynastien erhalten haben, als sie bisher blos der Staat für
die in seinen Grenzen bestehende Rechtsordnung aufzuweisen
hatte; ja schwerer noch wie die Erschütterungen des im Staate
geltenden Rechts wäre der Umsturz der die Staaten selbst
mufassenden Rechtsordnung gewerden.